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Hallo...
Meine frage: Kündigung
Wenn der Arbeitgeber Kündigt gilt ja die 30.Tage Kündigungsschutz. Nach 30.Tagen darf er Kündigen auch mit Arztzeugnis.
Aber wenn der Arbeitnehmer Kündigt gilt die 30.Tage Schutz auch oder nicht???!
Dann RAV Anmeldung wegen selber Kündigung meinte unser Arzt das er Garantieren würde das er keine Einstelltage bekommt mit sein Zeugnis denn er uns mitgegeben hat??! Was meint Ihr dazu?!
Ich Danke euch!! Freundliche Grüsse
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Hallo...
Meine frage: Kündigung
Wenn der Arbeitgeber Kündigt gilt ja die 30.Tage Kündigungsschutz. Nach 30.Tagen darf er Kündigen auch mit Arztzeugnis.
Aber wenn der Arbeitnehmer Kündigt gilt die 30.Tage Schutz auch oder nicht???!
Dann RAV Anmeldung wegen selber Kündigung meinte unser Arzt das er Garantieren würde das er keine Einstelltage bekommt mit sein Zeugnis denn er uns mitgegeben hat??! Was meint Ihr dazu?!
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Kommentare
Mi, 31/01/2018 - 01:27
Barbara Gmuer
Isch so schwirig ds säge chasch mer das arztzügnis pr pn lo zue cho de cha dr meh sege wil normal söt me sech la chünde od wenn den uf gägesitikeit
Mi, 31/01/2018 - 04:08
Birgit Rechsteiner
Nein. Kein Kündigungsschutz wenn man selber kündigt.
Einstelltage beim selber kündigen normal schon, nur wenn die Begründung sehr sehr gut ist...