Hallo
Meine Frage betrifft einen Kollegen,welcher heute,als er mich von eonem Termin abholen wollte,in eine Verkehrskontrolle geraten ist und wegen der nachfolgenden Punkte verzeigt wurde:

1.) Fahren ohne Brille.
Er hat normalerweise immer seine Brille auf. Eigentlich ist diese aber auch sehr schwach und wird evtl. gar nicht mehr benötigt (er wird Augen nun auch nochmals prüfen lassen).

2.) Nachrüstung Xenonscheinwerfer. Diese sind nicht vom Fahrzeughersteller nachgerüstet wurden, ohne Xenonwischanlage und demnach nicht zulässig gewesen.

Nun meine Frage: Was droht ihm jetzt für eine Strafe. Bitte keine Wertungen sondern nur sachliche Äusserungen. Merci.

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Kommentare

Robert Schweng

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Marcel Marty Wer die im Führer­ausweis aufgeführten Auf­lagen verletzt, wird mit ­einer Busse bestraft. Sein Führerausweis enthält den Code 01.06 für Brillen­träger. Deshalb hat die ­Polizei nach der Kontrolle Strafanzeige gegen ihn erstattet und das Strassen­verkehrsamt in­formiert. Bei Strassenverkehrs­delikten ist es üblich, dass zusätzlich zur Busse bzw. Strafe eine Administrativmassnahme wie eine Verwarnung oder ein Führerausweisentzug erfolgt.
Bezüglich der Xenonscheinwerfer: Hier wird vermutlich vermerkt, dass es eine unbewilligte Änderung am Fahrzeug ist. Heisst, das Zeugs muss wieder ausgebaut, und der Normalzustand wiederhergestellt werden. Zusätzlich muss das Fahrzeug wohl beim Strassenverkehrsamt zu einer Prüfung vorgeführt werden.

Armin Moser Wenn dä Fahrauswis Code 01.06 dinne hät, den muen är d Brille zum fahre a ha. Sücht choschtet da öppe 200.- SFr.-

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