Hallo

Meine Arbeitskollegin braucht hilfe:

Ihre Frage wäre, wenn man Temporär angestellt ist durch ein Vermittler, hat sie recht auf bezahlte Ferien?

Vielen Dank im Voraus!

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Kommentare

Robert Schweng

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Manu Christen Bei Temporärsnstellungen werden die Ferien meischtens im Stundenlohn angerechnet. Kommt aber darauf an, was abgemacht wurde .

Birgit Rechsteiner Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Im Stundenlohn sind die Ferien abgegolten (durch einen Zuschlag von z.B. 8.33% bei 20 Tagen Ferien / Jahr) und somit ist mit der Zahlung des Lohnes die Ferien bereits bezahlt - also wenn sie Ferien hat kriegt sie keinen Lohn (weil eben schon mit jeder Stunde verrechnet)
- viele Temporärbüros halten den Ferienlohn zurück, um diesen den Mitarbeitern während den Ferien auszuzahlen...
auf Ferien hat sie wie jeder andere Anspruch. Bezahlt sind diese auch -die Frage ist nur, wann die Zahlung erfolgt (bereits bei jedem Lohn oder wenn die Ferien bezogen werden)

Andreas Thanner Ja, Sie hat effektiv Anspruch auf bezahlte Ferien. Der GAV Swissstaffing äussert sich dazu wie folgt:
Die Auszahlung des Ferienlohnes darf für maximal dreimonatige, einmalige Arbeitsverhältnisse direkt mit dem Lohn erfolgen, muss aber auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Die Auszahlung des Ferienlohnes für alle übrigen Arbeitsverhältnisse darf nur bei Bezug der Ferien oder bei definitiver Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, sofern der Bezug innerhalb der Kündigungsfrist nicht möglich oder gesetzlich nicht erlaubt ist. Das laufende Ferienguthaben ist auf den Lohnabrechnungen auszuweisen.

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