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Hallo
Mein sohn hat eine steuerrechnung bekommen von 1000 fr. berechnet wurde das jahr 2015.
in diesem jahr war er allerdings noch in der lehre und hatte nur den lehrlingslohn und die kinderalimente des vaters, da er bereits eine eigene whg hatte.
Darf lehrlingslohn versteuert werden? Sein lohn war damals 1300 fr plus 800 fr kinderalimente.
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Hallo
Mein sohn hat eine steuerrechnung bekommen von 1000 fr. berechnet wurde das jahr 2015.
in diesem jahr war er allerdings noch in der lehre und hatte nur den lehrlingslohn und die kinderalimente des vaters, da er bereits eine eigene whg hatte.
Darf lehrlingslohn versteuert werden? Sein lohn war damals 1300 fr plus 800 fr kinderalimente.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Barbara Gyger
( Laie) wahrscheindlich ist das die Alimente wo er versteuern muss...nicht den Lohn
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Pia Ammann
Grundsätzlich ist jeder Franken zu versteuern, der als Einkommen gilt... aber! in diesem Fall wurde eventuell die Steuererklärung nicht richtig ausgefüllt... Wurden die Abzüge gemacht? Am besten sofort Einsprache gegen die Veranlagung machen, falls dies noch nicht zu spät ist. Einen Steuerexperten beizuziehen, wäre in diesem Fall sicher günstiger...
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Flavia Büchel
Auch der Lehrlingslohn muss versteuert werden. Aber da man in der Lehre so gut wie nichts verdient liegts man in der Regel unter den Streuerbaren minimum und muss daher keine Steuern bezahlen. Es kann aber sein das er wegen den Alimenten dieser Betrag überschreitet...Dieser Betrag hab ich aber nicht im Kopf, steht sicher auf der Gemeindehomepage unter Steuererklärung...
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Walentin Janowsky
(Erfahrung) Es sind die Alimente welche die Steuerrechnung so hoch machen. Das war bei mir auch so. Lehrlingslohn war um die 400.- jedoch betrug die Steuerrechnung 940.-
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Carolin Metzler
Ist denn dein sohn schon volljährig oder in welchem kanton wohnt ihr?
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Carolin Metzler
Karin Fontanive auch wenn er minderjährig, aber alleine wohnen würde? ?
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Carolin Metzler
Karin, sorry ich hab heute morgen noch keinen kaffe gehabt... wenn er minderjährig ist, muss er für die Alimente ja noch keine STE ausfüllen 😉 nur je nach kanton für den lehrlingslohn
Fr, 02/06/2017 - 14:17
Carolin Metzler
Und wie schon oft ausgeführt: es gibt beim einkommen keinen beitrag, den man fix steuerfrei verdienen kann! Es kann einfach sein, dass man aufgrund der berufskosten oder anderer abzüge bei 0 landet, oder dass das steueramt auf die erhebung der steuern verzichtet, weil der betrag zu klein ist... bzw die kantone können regeln, dass ein gewisser betrag mit 0% besteuert wird - aber da kann keiner von uns eine allgemein gültige antwort geben
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Momo Aeberhard
Kt BE/FR/SG muss man den lehrlingslohn NICHT versteuern
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Anouk Ruchel
also ich wohne im kt.BE und musste ihn versteuern.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Die Aussage ist zumindest für den Kanton Bern FALSCH
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Und auch für SG finde ich keine entsprechende Information
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Momo Aeberhard
So isch es bir kolegin gsi im kt BE u bir arbeitskolegin wo de lehrlingslohn NID verstüre hend müässe
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Momo Stephan Aeberhard sie muss die STE ausfüllen und einreichen - je nach betrag wird es einfach mit 0% besteuert
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Aber das ist auch zbsp in zh so.. sind glaub ich irgendwas über chf 6'000 steuerbares einkomemn
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Und der kanton be ist einer der wenigen, indem sogar minderjährige für erwerbseinkommen eine eigene ste ausfüllen müssen
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Spaso Antić
Ich wohne im Kanton SG und musste keine Steuern bezahlen während der Lehre.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Mein sohn ist 22 j und wir leben im kt SG. Er wohnt seit 2 j nicht mehr zuhause.
So wie ihr schreibt, ist der lehrlingslohn, obwohl ja nicht hoch und die alimente, steuerpflichtig.
Das finde ich schon krass, ist ja kaum existenzminimum und dann direkt 1000 fr?
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Claudia Wild
Vielleicht keine Steuererklärung eingereicht und anschliessend eingeschätzt worden? Leider etwas wenig Angaben. Je nach Lehrlingslohn und Alimente kann das aber schon sein.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Steuererklärung wurde eingereicht.
Lehrlingslohn war 1300 fr und 800 fr alimente.
Nun steuerrechnung von 1000 fr bekommen.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Ich weiss nicht, was für abzüge er in der steuererklärung hätte machen können.
Warscheinlich keine ausgefüllt.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Steuerbares einkommen - 8200 fr kantonssteuern
8500 fr bundessteuer
Steht auf der veranlagenberechnung
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Ich versteh auch nicht, warum da - aufgrund einer schätzung des steueramts - steht.
Steuererklärung mit unterlagen, wurde ja eingereicht - lohnausweis, lehrlingsvertrag, alimentenbescheinigung, mietvertrag, krankenkasse
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Hier steht ganz unten auch - 3. rate.
Mein sohn hatte aber zuvor noch NIE eine rechnung erhalten ? also keine 1. und 2. rate...
ich versteh das nicht. ( bezieht sich auf das erste foto )
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
also, jetzt müssen wir trennen 😉
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Sorry, ist Kanton SG.. aber auch dort ist eine Einzahlung der prov. Rechnung nciht obligatorisch
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Carolin Metzler er soll also JETZT bereits für 2016 bezahlen, obwohl die steuererklärung erst im mai eingereicht wurde?
Warum das?
Dann beziehen sich die 1000 fr auf 2016 und nicht auf 2015?
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Nochmal 1 Bild wegen der Rate: schlussendlichentspricht der betrag der dritten Rate dem Totalbetrag - insofern sind die erste und zweite Rate irrelevant... ich vermute, dass man es als 3. Rate bezeichnet hat, da die Rechnung erst im August erstellt wurde und die vorgeschlagenen Zahlungstermine für die erste und zweite Rate bereits vorbei waren
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Janine, er "soll" nicht - es ist eine Empfehlung, da die Steuer ja für das Jahr 2016 ist und es daher Sinn macht, die Steuern jeweils im laufenden Jahr zu zahlen -aber wie gesagt: ist nicht obligatorisch... Ja, die CHF 1'000 beziehen sich (siehe Titel des Schreibens) auf die Kantons- und Gemeindesteuern 2015
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Anhand der Veranlagungsverfügungen 2015 und den beiden Spalten lässt sich nachvollziehen, wo die Steuerbehörden von der STeuererklärung abgewichen sind. Es ist also ersichtlich, dass den Sohn ein steuerbares Einkommen vno CHF 8'581 deklariert hat, die Steuerbehören aber nur CHF 8'254 veranlagen (und dann natürlich entsprechend abrunden; zahlen beziehen sich auf die Kantons- und Gemeindesteuer)...
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
Janine Sturzenegger ist deine Frage beantwortet?
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Janine Sturzenegger
Wenn die antwort ist, dass es nicht ums jahr 2015 geht, sondern diese 1000 fr für 2016 sind, ja.
Fr, 02/06/2017 - 14:18
Carolin Metzler
sei mir nicht böse - aber das steht gross auf der rechnung...