Hallo

Mein sohn erzählte mir gestern, dass er seiner bude im krankheitsfalle, pro fehltag 35 fr zahlen muss ( er arbeitet als maler in st.gallen )
Ist das tatsächlich so? Warum muss man zahlen, wenn man krank ist und nicht arbeiten kann?

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Kommentare

Susan Stadelmann

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? Bitte was? Arbeitsvertrag nehmen und nach lesen

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Brigitte Gartmeier

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He?' So ein quatsch sorry man bezahtl monatliche Beiträge für eine krankentaggeldversicherung und die kann eventuell 35.-- im Monat sein aber pro Tag 35.-- bezahlen ist definitiv nicht so. ist gesetzlich gar nicht erlaubt.

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Christina Brückner

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In der grünen Branche steht im GAV dass die ersten 2 Krankheitstage nicht bezahlt sind. So eine Regelung müsste meiner Meinung nach aber zumindest im Arbeitsvertrag stehen.

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Brigitte Flöer

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2-3 Tage sind unbezahlt und danach erhält man 80%

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Brigitte Gartmeier

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In der Regel ist es ja so dass man ab dem 3. tag ein Arztzeugnis braucht also werden die 3 ersten tage vollumfänglich vom Arbeitgeber bezahlt. Sollte man längere Zeit krank sein so wird der arbeitgeber den lohn weiter bezahlen und mit der Versicherung abrechnen. Mit den prozenten ist es so eine sache es gibt arbeitgeber die bezahlen 100% solche mit 80% es gibt aber auch solche bei denen die Lohnprozente pro monat um 10% reduziert werden. Aber niemals muss der arbeitnehemer pro tag wo er krank ist etwas bezahlen muss..

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Christina Brückner

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Ist es nicht so dass die 35.- pro Krankheitstag vom Lohn abgezogen werden? So quasi als Anteil?

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Naema Emanuel

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Es geht darum, ob man pro fehltag wegen krankheit, dem geschäft in dem er arbeitet, 35 fr bezahlen muss.
Sowas hab ich noch nie gehört, darum frag ich.
Könnte ja eine neue regelung sein, damit weniger " blau " gefeiert wird.

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Christina Brückner

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Wenn das vom Lohn abgezogen wird ist das durchaus real. Wie gesagt, bei den Gärtnern ist das schon lange so, dann aber gleich den vollen Tageslohn! Einfach nur die ersten 2 Tage. Und genau weil zuviel "blau" gemacht wurde...

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Robert Schweng

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(Laie)Ja, ist erlaubt sollte aber nicht mehr als ein Zehntel des Lohnes sein.
"Hingegen ist eine Lohnreduktion bei Krankheit unter gewissen Voraussetzungen üblich und statthaft. Es gilt dabei zwei Möglichkeiten zu unterscheiden, die beide auf dem Obligationenrecht (Art. 324a, Abs. 1 OR) basieren, aber erst durch langjährige gerichtliche Praxis konkretisiert wurden"
Quelle:
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/19738918

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Jey Van Humbel

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im gav steht das die ersten beiden tage zu 100
prozent vom lohn abgezogen werden können und ab dem 3 tag wird 80 prozent lohn bezahlt.

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Naema Emanuel

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Also habt ihr auf euren lohnabrechnunge keine abzüge für krankheitstage ? ( mein sohn hat 2 tage gefehlt= 70.90 fr abzug auf lohnabrechnung )

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Szarusz Martin

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Ich hatte auch in St.Gallen (Gossau) als Maler gearbeitet und gelernt.
Also was dein Sohn da erzählt, kann ich mir nicht vorstellen.
Ob er wohl was falsch verstanden hat? Oder er hat den Vertrag falsch gelesen.

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