Hallo liebi lüt, was chani underne? Ich wohne imene 6 parteie block, ich zoberst rechts, min nochber zunderst links kifft regelmässig, und es zieht alles i mini wohnig es esch hässlich eifach nume hässlich, ich bin under de duschi gsi und da ech 3 chatze han hani balkon türe offe gha, mini ganz wohnig stinkt! Ech has ihm au scho gseit ob er ned in wald chan go kiffe oder so.. bringt leider nüd, er fahrt den am nechste morge au weder auto usw...was chani mache? Ussert zügle Danke für euchi antworte

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 2

Kommentare

Patricia Bütler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mitem vermieter rede.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Michèle Eichenberger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ha genau gliche problem aber mitm chind das alles is chinderzimmer zieht. Trotz ufforderig mir schriebe wenns kiffe passiert nüt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Mäse Maurer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Polizei

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Susan Stadelmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was macht polizei? Esch ja eigegebruch...vermieter weiß bscheid macht nüd wer er dmieti regelmässig zahlt usw

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Mäse Maurer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sie mached je nach vorstrafe etc mal e HD

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Miri Mia Miriam Jungo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

I verstaah di megaa Susan! I hasse dä gruch. Oh wenis uf dr strass schmöcke oder no schlimmer im pärkli bim spielplatz wo kinder spiele.

I hasses weni z fenster ufdue es schmöckt ner ir ganze wohnig. & mir wirds oh schlächt.

Chash nid mit ihm rede daser dr kurz schriebt dasde weish das fenster zue lahsh? Ish haut mega blödi sach endweder meh liebts oder meh hassts :/

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Remo Wiederkehr

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also zu mal das so viel eltere im auto rauched mit de chind drine... das wird dene chind defintif nix mache!!!!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sandra Baumann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Chas ja Verstah... Isch scho seeeeehr müähsam... Dänn gitt's vermuätli würkli nur Polizei... Suscht gitt's kei Option...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Babsy Barbara Holl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Rauchen auf dem Balkon
Immer wieder ein Thema ist das Rauchen auf dem Balkon. Rauchimmissionen gelten nach wie vor als übliche Immissionen, d.h. weder der Eigentümer noch der Mieter können damit rechnen, dass eine Klage auf Verbot des Rauchens im Freien mit Erfolg gekrönt wäre. Das Rauchen gehört zu den weitverbreiteten und weithin akzeptierten menschlichen Verhaltensweisen. Das Rauchen wird zwar im öffentlichen Bereich mehr und mehr zurückgedrängt, entsprechende Regelungen im Privatbereich fehlen dagegen. Ohne entsprechende gesetzliche Regelung dürfte es sehr unwahrscheinlich sein, dass die Rechtsprechung das Rauchen im Freien als übermässige Nutzung qualifiziert. Auch hier gilt, dass unwesentliche Beeinträchtigungen zu tolerieren sind, auch wenn sie in subjektiver Hinsicht als noch so lästig empfunden werden. Es muss allerdings auch vom Raucher Rücksichtnahme erwartet werden. So sollten diese bedenken, dass zu starkes Rauchen nach Eintritt der Ruhezeit den Nachbarn das Schlafen genauso erschwert wie lautes Lachen und laute Unterhaltung. Nicht erlaubt ist dagegen das Kiffen. Der Cannabiskonsum ist gemäss Betäubungsmittelgesetz ein unzulässiges Verhalten, welches Nachbarn nicht hinnehmen müssen.

* Thomas Oberle, lic.iur. ist Jurist beim Hauseigentümerverband

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Babsy Barbara Holl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Siehe Text oben den ich einkopiert habe. Ich würde empfehlen, nochmals mit dem Mitmieter zu reden. Zeige ihm die rechtlichen Seiten auf . Vielleicht könnt Ihr vereinbaren, dass er Dich informiert bevor er kifft. Ader er soll halt in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern Kiffen.... Polizei würde ich mal ausser Acht lassen, es handelt sich um Eigenbedarf. Du müsstest eine Privatklage einreichen..was sich nicht lohnt.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Falsch, er darf in seiner Wohnung nicht machen was er will. Er hat Rücksicht auf die anderen Mieter zu nehmen

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also, wie immer in Mietsachen: Brief an die Verwaltung schreiben und Frist zur Beseitigung des Problems setzen. Wenn noch nicht geschehen, Brief an Nachbar und Kopie davon anfertigen, dass er es bitte sein lassen soll und du dich sonst mit der Verwaltung und der Polizei in Verbindung setzt.

Und an alle: Sachlich bleiben und nicht werten.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Sara Wirthensohn

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

händ mir au gha, hend en brief gschriebe no 1x und mir meldets de polizei, sit den isch rueh. ich weiss aber erlich gseit nöd mal obd polizei öpis gmacht het ? mir hend kei chind aber es het eus trotzdem gnervt, ich find imene block muess mer rücksicht neh, zb es sms schriebe das mer cha türe zuetue

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Renate Steiger

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Polizei macht nichts.Einen gewissen Eigenbedarf darf man haben auch Pflanzen und es sind wunderschöne Pflanzen .

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

und einfach mal noch so Nebenbei: Besitz von Gras führt zu einer Busse und wird entsprechend von der Polizei geahndert.

Die Stadt Zürich schreibt dazu folgendes:

Welche Strafe erwartet mich, wenn ich beim Kiffen erwischt werde?

Für den Cannabiskonsum gilt seit 2013 eine Spezialregelung. Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich haben, werden mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft. Dieses Ordnungsbussenverfahren gilt aber nur bei Erwachsenen. Minderjährige werden nach wie vor an die Jugendanwaltschaft verzeigt. Bei allen anderen Drogen erfolgt immer eine Anzeige an die zuständige Übertretungsstrafbehörde (Stadt Zürich: Stadtrichteramt), welche eine Busse ausfällt. Die Höhe der Busse ist abhängig von den genauen Umständen und kann von Fall zu Fall variieren. Dazu kommen Gerichtsgebühren.

Darf ich auf dem Balkon ein Hanfpflänzchen aufziehen?
Gemäss Betäubungsmittelgesetz kommt es auf den THC-Gehalt an. Liegt dieser über 1%, fällt die Pflanze unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Anbau und Besitz einer solchen Pflanze ist verboten und strafbar.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Archiv