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Hallo lieben Mitglieder
Stimmt es dass man (als schwangere) eine Wohnung ausserterminlich & ohne Nachmieter (PER SOFORT) künden darf wenn ein Zimmer Schimmel an den Wänden hatt?
Im Mieterschutzverband werden wir uns noch anmelden, bis dahin hoffe ich hier auf mehrere hilfreiche Antworten!
Danke im Voraus!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Carolin Metzler
(Admin)die fristlose kündigung ist nur bei schweren mängeln möglich und ist nur sehr restriktiv zulässig - ob da Schimmel dazu gehört, ist meines Erachtens unter anderem davon abhängig, wie verbreitet er ist. Hast du den vermieter auf den Mangel Aufmerksamkeit gemacht und ihm eine Frist zur Beseitigung gesetzt?
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Cosima Grögli
bei mir kams nichtaufdie verbreitung an.musste beweisen,dass ich ihm eine angemessen frist(schriftl und eingeschr) gesetzt hatte.gutachten.und seid wann der schimmelschaden bekannt war.... als schwa gere kann jede schimmelart lebensgefährlich werden.hatte sogar bluthusten
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Carolin Metzler
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Carolin Metzler
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:f4a1c53c-0519-40ea-9205-534db69be63...
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Cosima Grögli
ja! hani au gmacht.füre schwa geri chönd sogardchimmelspore wo für gsubdi lüüt harmlos sind,lebesgföhrli si! zums duresetze,setsh aber glich bawise chöne dass guetachte erdtelle la hdsh oder sogar deswege sho beschwerde gha hesh, de vernieter gmahnt hesh de schimmel i agmesssener frist fachgerecht entferne zla inkl em grund für de schimmel