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Hallo liebe Rechtsforum Mitglieder,
ist eine Wohnungsabgabe rechtsgültig, wenn man kein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat.
(Verwaltung war nicht anwesend. Schlüssel am Hauswart übergeben)
Muss die allfällige Endabrechnung trotzdem beglichen werden??
Vielen Dank für eure Antworten👍🤗
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Hallo liebe Rechtsforum Mitglieder,
ist eine Wohnungsabgabe rechtsgültig, wenn man kein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat.
(Verwaltung war nicht anwesend. Schlüssel am Hauswart übergeben)
Muss die allfällige Endabrechnung trotzdem beglichen werden??
Vielen Dank für eure Antworten👍🤗
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Kommentare
Mo, 01/07/2019 - 19:02
Robert Schweng
Annelise Schnyder Eventuell erhältst du nachträglich ein Protokoll. Die Verwaltung erstellt es und schickt es dir zu. Aber Achtung, die schreiben dann drauf, was gemacht werden muss, und das bezahlst du dann, ob es richtig ist oder nicht. Deshalb, wohnungsabgabe nie ohne Protokoll. Wenn die Verwaltung nicht da ist, dann mit dem hauswart oder einem anderen Zeugen. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Abgabe mit dem ausziehende Mieter zu machen, oder sich vertreten zu lassen. Verlange nachträglich eine ordentliche Abgabe, am besten mit eingeschriebenem Brief. Sonst kannst du eine ganz böse Überraschung erleben.