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Hallo liebe Mitmenschen.
Wurde vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau als Zeugin geladen.
Ist es obligatorisch, dass ich dahin muss oder nich? Kann ich das nicht über CH-Behörde klären? Lg und danke
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Hallo liebe Mitmenschen.
Wurde vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau als Zeugin geladen.
Ist es obligatorisch, dass ich dahin muss oder nich? Kann ich das nicht über CH-Behörde klären? Lg und danke
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Carolin Metzler
Kuck mal zbsp hier: http://www.juraforum.de/forum/t/zeuge-ist-auslaender-und-lebt-im-ausland...
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Elza Ibrahimi
Genau Karin...
Das ist sowas von blöd was da abgelaufen sind. Wir waren zu 4, und der hat uns alle verzeigt. 3 von 4 wurden eingestellt - und dieser Eine Kollege ist jetzt Angeklagter und wir alle Zeugen.. lächerlich...
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Huanito Huanel
also nicht einfacher zu sagen vor dem Gericht, ich kann mich leider nicht mehr erinnern oder ich mache keine Aussage oder ich beziehe mich auf meine Aussagen (falls etwas schon gesagt hast) Mitwirkungspflicht hast du nicht und zwingen kann er dich auch nicht. Das ist nur, wenn du dein Freund nicht belasten willst. Ausser deine Aussage kann entlasten, dann würde ich sprechen. Falls der Beschuldigter Anwalt hat, telefoniere mal mit ihm als Idee... frag nach über Taktik..
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Carolin Metzler
Also die aussage verweigern kannst du nicht einfach so nach deutschem recht. Und wenn du sagst, dass du dich nicht erinnern kannst, machst du dich strafbar (falschaussage; https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html) damit wäre ich also seeeeehr vorsichtig
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Sascha Sz
Beate Zschäpe verweigert seit hunderten von Tagen die Aussage. Natürlich ist das möglich. Niemand muss aussagen...wie will man den das erzwingen?
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Carolin Metzler
Sascha Sz sie verweigert die aussage in ihrem eigenen Prozess- das ist ein unterschied... und sie muss sich nicht selbst belasten
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Elza Ibrahimi
Also ich werde bestimmt aussagen... Eigentlich gings mir nur drum ob ich nach DE muss oder warum mich nicht die CH Behörden vernehmen können...
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Sascha Sz
Aber dein Link sagt doch gar nix über Nichtaussagen aus..sondern nur wenn man falsch aussagt.
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Carolin Metzler
wie mans erzwingen will: haft oder geldbusse
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Carolin Metzler
Das bezog sich auf die aussage, dass man sich an nichts erinnern kann-> falschaussage
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Huanito Huanel
Elza Ibrahimi Ein Richter will selber deine Aussagen bewerten. Bei ganz kleine Delikten, geschieht das über Amtshilfe, das die Polizei hier befragt zum Sachverhalt
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Huanito Huanel
KOPIE: Muss ich vor Gericht aussagen? Von der Pflicht zur Aussage gibt es allerdings Ausnahmen. In bestimmten Fällen, die das Gesetz vorsieht und über die Sie ggf. durch das Gericht belehrt werden, steht dem Zeugen das Recht zu, die Aussage gänzlich zu verweigern oder die Beantwortung einzelner Fragen abzulehnen...
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Carolin Metzler
Hier die uusnahme: http://www.ra-cjweimar.de/index.php?id=27