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Hallo liebe Mitglieder,
Ich hab heute meine Lohnabrechnung erhalten und gemerkt das der Briefumschlag offen angekommen ist. Sehr schön aufgeschnitten als ob es jemand aufgemacht hätte. Jedoch wurde es mit einem durchsichtigem Klebeband wieder „verschlossen“. Es ist nur zu erkennen, dass zuerst der Poststempel drauf war und Klebeband darüber geklebt wurde.
Meine Privatsfähre wurde verletzt. Wie kann man dagegen vorgehen und kann man da überhaupt was machen?
Fühlt sich sehr unangenehm an.
(siehe Foto)
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Hallo liebe Mitglieder,
Ich hab heute meine Lohnabrechnung erhalten und gemerkt das der Briefumschlag offen angekommen ist. Sehr schön aufgeschnitten als ob es jemand aufgemacht hätte. Jedoch wurde es mit einem durchsichtigem Klebeband wieder „verschlossen“. Es ist nur zu erkennen, dass zuerst der Poststempel drauf war und Klebeband darüber geklebt wurde.
Meine Privatsfähre wurde verletzt. Wie kann man dagegen vorgehen und kann man da überhaupt was machen?
Fühlt sich sehr unangenehm an.
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Kommentare
Do, 01/11/2018 - 01:35
Robert Schweng
Kurt Egli Art. 179 StGB
2.8 Strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich.
Verletzung des Schriftgeheimnisses
Wer, ohne dazu berechtigt zu sein, eine verschlossene Schrift oder Sendung öffnet, um von ihrem Inhalte Kenntnis zu nehmen,
wer Tatsachen, deren Kenntnis er durch Öffnen einer nicht für ihn bestimmten verschlossenen Schrift oder Sendung erlangt hat, verbreitet oder ausnützt,
wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.