Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo liebe Gruppenmitglieder.
Ich habe außertermiendlich die Wohnung gekündigt. Wie viele Solvente Personen muß ich vorschlagen? Gelten da auch Sozialbezüger?
Dürfen die Vermieter alle abschlagen/ verweigern? Ab wann bin ich nicht mehr haftbar?
Danke im voraus. 🍀
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo liebe Gruppenmitglieder.
Ich habe außertermiendlich die Wohnung gekündigt. Wie viele Solvente Personen muß ich vorschlagen? Gelten da auch Sozialbezüger?
Dürfen die Vermieter alle abschlagen/ verweigern? Ab wann bin ich nicht mehr haftbar?
Danke im voraus. 🍀
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 5
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Do, 25/07/2019 - 17:17
Robert Schweng
Andreas Thanner Sie benötigen /genau 1 solventen Nachmieter. Solvent bedeutet, dass die Person Ihre Mietverpflichtung tragen kann.
Wenn ein Sozialbezüger von der Gemeinde das entsprechende Budget zugesprochen bekommt, dann kann dieser Mieter auch solvent sein, ja.
Mirjam Locher-Heuberger Ich habe hier noch einen Link zur Aussage von Andreas Thanner
https://www.ktipp.ch/artikel/d/gilt-ein-sozialhilfeempfaenger-als-zahlun...