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Hallo liebe Gruppenmitglieder.
Ich habe außertermiendlich die Wohnung gekündigt. Wie viele Solvente Personen muß ich vorschlagen? Gelten da auch Sozialbezüger?
Dürfen die Vermieter alle abschlagen/ verweigern? Ab wann bin ich nicht mehr haftbar?
Danke im voraus. 🍀
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Hallo liebe Gruppenmitglieder.
Ich habe außertermiendlich die Wohnung gekündigt. Wie viele Solvente Personen muß ich vorschlagen? Gelten da auch Sozialbezüger?
Dürfen die Vermieter alle abschlagen/ verweigern? Ab wann bin ich nicht mehr haftbar?
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Kommentare
Do, 25/07/2019 - 17:17
Robert Schweng
Andreas Thanner Sie benötigen /genau 1 solventen Nachmieter. Solvent bedeutet, dass die Person Ihre Mietverpflichtung tragen kann.
Wenn ein Sozialbezüger von der Gemeinde das entsprechende Budget zugesprochen bekommt, dann kann dieser Mieter auch solvent sein, ja.
Mirjam Locher-Heuberger Ich habe hier noch einen Link zur Aussage von Andreas Thanner
https://www.ktipp.ch/artikel/d/gilt-ein-sozialhilfeempfaenger-als-zahlun...