Hallo liebe Gemeinde
Ich bin zur Zeit in Scheidung und der Kindsvater ist nach DE zurück, macht eins auf psychisch Krank, ist jetzt ohne Job aaaber geht schön täglich ins Fitness, neue Tattoos zahlt irgendwie seine eigene Wohnung.. Wie auch immer, sind die Alimente ein Problem. Das Urteil ist noch nicht gefällt, da wir nicht auf einen Nenner kommen und nun entscheidet der Richter, wie viel usw usw usw.. Meine Frage ist jetzt: Ob der "Kindsvater" das Kind zur Adoption frei geben kann? Er kümmert sich kein bisschen darum, würde im Gegenzug komplett auf die Alimente verzichten.. Geht das?
Danke schon im Voraus

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert Schweng Nana Binger Klar kann man sein Kind zur Adoption freigeben(Babyklappen, Waisenhäuser, etc.).
Die Frage ist eher, ob jemand das Kind haben will... 🙄

Andreas Thanner Also nur mal so als Gedankengang; wenn der Vater ohne Zustimmung der Mutter seinen Platz freimachen könnte, dann würde ja niemand gezwungen werden Alimente und Unterhalt zu bezahlen. Gibt es die Option mit einer Einverständniserklärung der Mutter? Meiner Meinung nach nicht, denn die Unterhaltspflicht und alle anderen Pflichten entstehen ja mit der Geburt des Kindes (oder durch Adoption) und sind nicht „kündbar“ oder so was in der Art.

Alexandra Natascha Hirt Um die vatterschaftsanerkennung kommt er nicht drumrum wegem staat, die sind da sehr hartnäckig 😕

Alexandra Natascha Hirt Achso jetzt🤦‍♀️ tehma vatterschaftsanerkennung... https://www.familienwegweiser.ch/stichwort/vaterschaft-1-anerkennung/
Vieleicht kann ihnen diese seite einbisschen weiterhelfen

Mike Maler Nein das geht nicht da du nachweisen müsstest das du unabhängig vom Unterhalt genug Verdienst um euch zu ernähren etc. Du kannst leider nicht auf den Unterhalt verzichten du könntest dann auch Probleme bekommen KESB etc.

Armin Stadelmann Zur Adoption kann der Kindsvater das Kind nur freigeben, wenn beide Eltern damit einverstanden sind und je nachdem sogar das Kind (das Gewicht des Kindes ist ab 12 Jahren sehr hoch - siehe ZGB).
Betreffend Allimente sieht es so aus: die Höhe entscheidet das Gericht (es betrachtet, wie glaubwürdig die Krankheit des Vaters ist, wie lange diese andauert und seine finanziellen Umstände... da kann je nach Richter alles passieren von 0 bis Ausgangslage der "gelebten Umstände" während der intakten Ehe). Den Kinderunterhalt und neu den Betreuungsunterhalt werden bei Nichtzahlung bevorschusst (Allimentenbevorschussungsstelle) - die Schuld wird ihnen abgetreten und sie sind für die Eintreibung verantwortlich. Der Ehegattenunterhalt kann aber eigentlich nicht bevorschusst werden und in den meisten Kantonen ist da der Empfänger/die Empfängerin selber für die Eintreibung zuständig (je nach Kanton nehmen sie aber das Gesetz nicht so ernst und treiben auch diesen Unterhalt ein - solange er sich dagegen nicht wehrt, ist es sein Problem)...

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