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Hallo Leute! Wenn meine Waschmaschine kaputt ist. Nicht selber verschuldet. Zahlt die Reparatur der Vermieter oder ich? Es wurde vertraglich nichts besonderes abgemacht ausser die Allg. Bestimmung zum St. Galler Mietvertrag.
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Hallo Leute! Wenn meine Waschmaschine kaputt ist. Nicht selber verschuldet. Zahlt die Reparatur der Vermieter oder ich? Es wurde vertraglich nichts besonderes abgemacht ausser die Allg. Bestimmung zum St. Galler Mietvertrag.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Jacek Kwasny
Wenn es eine Mietwohnung ist und die Waschmaschine ist nicht Ihre eigene, muss der Vermieter die Reparatur bezahlen.
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Patrizia Bee
Vermieter
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Di Felice Martin
wenns deine waschmaschine ist dann du selber . wenn sie zum inventar gehört dan der vermieter logisch er hat ja au für so was ne versicherung. wenn du aber zurück liegst mit der miete kann er warten bis die mieten beglichen wersen...
Fr, 02/06/2017 - 16:54
Polly Anna Hollenstein
Danke Euch allen. Werde nun mit dem Vermieter (Privatperson keine Verwaltung) streiten. Er meint ich muss zahlen. ?
Fr, 02/06/2017 - 16:54
Andre Böttcher
Woher willst du sicher sein das nich selbstverschuldet
Fr, 02/06/2017 - 16:54
Polly Anna Hollenstein
Fehlermeldung (gemäss Techniker kein Selbstverschulden)
Fr, 02/06/2017 - 16:54
Di Felice Martin
privatpersonen sind mühsam die wollen nie zahlen ich würde nie eine wohnung nehmen ohne verwaltung.. der vermeiter hat eine versicherung für so was egal wer schuld ist... rechtschutz einschalten sonst erreichst du nichts. LG
Fr, 02/06/2017 - 16:54
Jacek Kwasny
Gegen technische Defekte kann man keine Versicherung abschliessen. Da gilt nur die Hersteller-Garantie, und wenn diese abgelaufen ist, muss der Besitzer die Reparatur berappen.