Hallo Leute Ich habe eine wichtige frage.

Mir wurde vor ca 2 oder 3 monaten ein Auto angeboten (VW Up Jahrgang 2015) zu einem recht günstigen preis (3550.Fr).

Ich bin also zum Verkäufer hingegahren um mir das Auto anzuschauen, es war alles ok. Als ich ihn dann nach dem Fahrzeugausweis gefragt habe wollte Er ihn mir nicht in die Hand geben sondern hat mir nur die eine seite mit den Fahrzeugdaten gezeigt, ich fand das erwas merkwürdig und hab ihn darraufhin mehrmals gefragt ob das Auto Geleast ist, was er immerwieder verneint hat.

Ich habe ihm geglaubt und hab das Auto "Gekauft" und ihm die 3550Fr gegeben und ich habe mit ihm einen Kaufvertrag gemacht.

Ausserdem haben wir abgemacht das das Auto noch ein paar tage bei ihn bleibe (solange er nicht sein anderes Auto einlöse) und dafür würde er das Auto bei mir zuhause liefern.

Als es soweit war das er mir das Auto brigen musste, war ich bei der Arbeit, Ich habe aber abgemacht das er das Auto auf meinem Parkplatz fährt und die Schlüssel und Fahrzeugausweis in meinem Briefkasten werfen soll. Was er auch gemacht hat.

Als ich dann von der Arbeit gekommen bin hab ich dan meinen Augen nicht getraut. Im Fahrzeugausweis stand
"Halterwechsel Verboten" was bedeutet das das Auto doch Geleast ist.

Ich hab ihn danach angerufen und er hat gemeint das das Auto nicht geleast sei das es ihm schon bezahlt hat und so weiter.

Ich bin am nächsten tag dann zur AMAG Garage gefahren, und die haben das danach geprüft und haben bestätigt das noch 10'500Fr offen sind.

Ich habe ihn danach angerufen ihm das alles erklärt und hab ihm gesagt das er das Auto garnicht an einem dritten weiterverkaufen darf und er mir mein Geld zurück geben soll. Er sagte das er mir erstmal nur die hälfte geben kann und nach 2 wochen den rest. Das war OK für mich, und ich bin am nächsten tag zu ihm gefahren um die hälfte von den 3550.Fr abzuholen. Als ich dort ankam sagte er das er überhaut kein Geld mehr habe und mir auch nichts geben kann solange er nicht seinen Lohn bekomme.

Ich habe darraufhin mit ihm einen Rückzahlungsvertrag gemacht mit dem vereinbarten datum den er selbst angegeben hat.

Als grund für die rückzahlung haben wir " Der Verkäufer hat verschwiegen das das Fahrzeug Geleast ist" angegeben.

Als dann der Tag gekommen ist das er mir mein Geld zurückzahlt war wieder die gleiche geschichte "Er hat immernoch kein geld", ich habe danach noch ein paar tage gewartet und als danach auch nichts kam bin ich zur Polizei gegangen.

Er hat eine anzeige bekommen, Und wurde zum gespräch eingeladen.
Und das Auto wurde von der AMAG abgeholt da er die monatlichen raten nicht bezahlt hat.

Als ich dan den Polizisten gefragt habe was ich nun wegen meinen 3550.Fr machen soll hat er mir gesagt "Ich solle die Vergessen, da er IV Rente bezieht"

Der Polizist hat mir gesagt ich solle dem Verkäufer betreiben aber nützt es mir überhaupt etwas? Es würde bestimmt einen Verlustschein geben und was nützt mir dan der verlustschein?
Gibt es vielleicht irgent eine andere möglichkeit mein Geld Rauszubekommen?

Ich bin für jeden Rat dankbar

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Kommentare

Sandra Simba

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Aber betreiben ist doch gut. Er geht doch arbeiten?

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Sajn Steva

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Der Polizist der ihn verhört hat sagte mir das er IV Rente bezieht. Und ich glaube kaum das er Arbeitet wenn er die IV Rente bekommt. Oder irre ich mich?

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Sandra Simba

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Kann er schon

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Janine Friedrich

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Sajn Steva eine IV rente heisst nicht zwingend dass er nicht arbeitet. Iv kann er auch nur prozentual erhalten. Ich würde aber sagen, dass du keine grosse chance hast.... Wiederum kenne ich auch leute die mit iv geld auf die seite gelegt haben und ein kleines vermögen zusammen gespart haben....

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Susan Stadelmann

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Betreib ihn trotzdem, wen er keine betreibungen hat und er zu geld kommt wie auch immer werden die das holen und du bekommst es, oder es wird gepfändet! Was übrig ist

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Annette Hungerbühler-Ochsner

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Falls er nicht zusätzlich zur IV arbeitet kannst Du Ihn glaub ich nicht betreiben

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Susan Stadelmann

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Wieso nicht?

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Susan Stadelmann

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Das kan man ja nicht "wissen"

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Andreas Züger

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Annette Hungerbühler-Ochsner Betreiben kannst du ihn sicher aber das Iv Geld ist nicht Pfendbar

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Anaid Widmer

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Auch wenn jemand nur einen IV als Einkommen hat, kann man trotzdem betreiben. es wird dann, ein Verlustschein ausgestellt . und wenn er mal zu neuen einkünften oder Vermögen kommt, hast du wenigstens einen Titel in der Hand um evt. doch noch an dein Geld zu kommen .

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Huanito Huanel

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Annette Hungerbühler-Ochsner betreiben geht immer, unabhängig vom allen..

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Sabrina Züger-Wysling

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Wenn er ein Leasing bekommen hat, wird er wohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Betreibungen gehabt haben. Also ist die Chance gross, dass er noch nicht massiv viele Schulden hat.
Somit denke ich, bist du im Falle einer Betreibung recht schnell an der Reihe wenn er etwas über dem Existenzminimum hat.
Und manchmal schreckt schon eine Betreibung ab und er mobilisiert das Geld um achnell zu bezahlen.

Bleib dran!

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Yvonne Sky R Schütz

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Falsch. Es gibt, oder gab eine aleasing Firma die auch Autos an Leute verleasten die Schulden hatten

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Andreas Züger

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Sabrina Züger Wysling Iv ist nicht Pfendbar

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Carolin Metzler

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IVG Art. 50

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Emil Zeller

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Es ist immer wieder Verwunderlich, wie schnell manche Menschen übers Ohr gehauen werden. Ein 1 Jahre altes Auto für 3350.- ?!? Da sollte man bei solchen Angeboten immer die Finger von lassen oder jemanden zu ziehen, der sich bei sowas Auskennt, egal ob der Sachverständige kosted, Du bist auf der sicheren Seite und es ist für Dich billiger. Jetzt bist Du Dein Geld für Unbestimmte Zeit los oder ev für immer. Betreibung kosted und Dein Geld hast Du ja dann immer noch nicht. Bei IV Bezügern, die nur von der Rente leben, bekommst Du einen Verlustschein und kannst warten bis er ev wieder integriert wird und dann einen Lohn hat. Fakt ist, Dein Geld ist weg, er hat Dich betrogen und Du bist ev nicht der Einzige, was Dir ja auch nichts nützt. Finger weg von solch super tollen Angeboten.

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Arlum Krasniqi

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Achtung; wenn der Zahlungsbefehl zugestellt wurde musst du 20 Tage warten in, diesen 20 Tagen hat der Schuldner Zeit 10 Tage Rechtsvorschlag zu erheben und 20 Tage Zeit zu bezahlen, falls er das nicht tut, MUSST DU unbedingt das "Fortsetzungsbegehren " stellen, da das Betreibungsamt das Begehren nicht automatisch fortsetzt...
Viel Glück ☘

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