Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo leute ich habe ein problem mein vermiter hat sein block verkauft ohne die mitter zum informiren der neu vermitter hat begonen mit renoviren und nur SAMSTAG und ganze tag mit dem hiliti am zerisen.da wohnt nur mein vater und ich kann mir jemand sagen was soll ich machen weil ich arbeite auch 5 tage und will ich auch lenger schlafen am samstag. Ich und mein kinder müssen ganze tag ohren stopfen von der lerm wo die mit hilti und bohrer schlagen darf mann renoviren wenn schon bewochner drin sind danke für eure hilfe .
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo leute ich habe ein problem mein vermiter hat sein block verkauft ohne die mitter zum informiren der neu vermitter hat begonen mit renoviren und nur SAMSTAG und ganze tag mit dem hiliti am zerisen.da wohnt nur mein vater und ich kann mir jemand sagen was soll ich machen weil ich arbeite auch 5 tage und will ich auch lenger schlafen am samstag. Ich und mein kinder müssen ganze tag ohren stopfen von der lerm wo die mit hilti und bohrer schlagen darf mann renoviren wenn schon bewochner drin sind danke für eure hilfe .
Ansichten:
Archiv
- November 2018 (83)
- Dezember 2018 (86)
- Januar 2019 (110)
- Februar 2019 (82)
- März 2019 (110)
- ‹ vorherige Seite
- 10 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Sa, 02/12/2017 - 19:00
Previtali Micha
Ja man darf such umbaute mache wen leute drin wohnen
Sa, 02/12/2017 - 19:09
D'Armiento Michelle
Was du kannst ist mitminderung beantragen.. Je nach dem wie lange die umbauten statt finden. Etc. Ich würde mich beraten lassen. Den ein vermiter wechsel ohne die mieter zu informieren ist mir sehr schleierhaft
Sa, 02/12/2017 - 19:16
Chantal Schwab-Fournier
nunja, grundsätzlich ist samstag kein feiertag, weswegen gearbeitet werden darf. und auch lärm produziert werden. da diese arbeiten scheinbar nur samstags stattfinden wirst du wohl nicht viel dagegen machen können. scheinbar ist es keine grosse liegenschaft wenn sich darin nur eine mietwohnung befindet. ich hoffe für euch, dass an der wohnung kein eigenbedarf gestellt wird. dass ein eigentümerwechsel stattfand hat euch nur informativ zu interessieren, der mietvertrag von euch wurde 1 zu 1 übernommen.
Sa, 02/12/2017 - 19:19
Burim Tetova
Hallo leute ich wollte nur ein kleine hilffe von euch bekommen weil ganze block zitert von HILTI nicht am sonst schreiben bitte es sind 6 wohnungen 4 sind leer und 2 sind besetz also ich hab eigene und mein vater hat eigene. Nechste schritt ist wenn die fertig sind wir müssen ein stock hoch damit er noch beim erste anfangt wer soll ganze wohnung hoch tragen und denn wir runter also bitte nur weil er will geld machen ich muss mich nicht mit ganze famile stressen
Sa, 02/12/2017 - 19:20
Robert Schweng
Burim Tetova dann würde ich doch den neuen Vermieter mal freundlich fragen was gemacht wirdd und wie lange es dauert. Ist ja evtl nur diesen Sa. und mit etwas Glück baut er ja einen Lift oder sonstiges ein, der allen etwas nützt !
Sa, 02/12/2017 - 19:23
Chantal Schwab-Fournier
Burim Tetova ahhh jetzt versteh ich. ich würde auch beim vermieter direkt nachfragen wie denn seine umbaupläne aussehen, wielange das ganze dauert und was er sich vom wohnungswechsel verspricht. und ob sich nach dem umbau die mieten erhöhen. weil dann könnt ihr euch ohnehin überlegen ob ihr da bleiben wollt/könnt oder besser was anderes sucht.
Sa, 02/12/2017 - 19:26
Manu Ela Brodmann
klar darf/muss man renovationsarbeiten erdulden
Sa, 02/12/2017 - 19:48
Ciara Gomez
Auch die Arbeiter müssen sich an die Ruhezeiten halten. ???
http://www.maerstetten.ch/xml_1/internet/de/application/d3/d21/d58/f253.cfm
So, 03/12/2017 - 01:43
Walter Büchi
"Falls die durch eine Baustelle verursachten Lärm-, Erschütterungs- und Staubimmissionen den vertragsmässigen Gebrauch der gemieteten Wohnung behindern und somit einen Mangel bedeuten, der zu einer Mietzinsreduktion berechtigt. In diesem Fall haben Mieter gemäss OR Art. 259d die Möglichkeit, von ihren Vermietern eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Vermieter Verursacher des Baulärms ist oder nicht. Die Höhe der Mietzinsherabsenkung ist abhängig von der Intensität der Immissionen. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat eine Liste mit Gerichtsentscheiden zusammengestellt, wo aufgrund Bauarbeiten in der Nachbarschaft eine Mietzinsreduktion zugesprochen wurde. Die Herabsetzung liegt in der Regel zwischen 10 und 25 %."
http://www.laerm.ch/de/laermsorgen/laermarten-und-beurteilung/baustelle/...
So, 03/12/2017 - 02:10
Robert Schweng
Burim Tetova schauen sie auch mal hier in diesem Post: 😉
https://awri.ch/content/ab-wann-kann-man-eine-mietzinsreduktion-verlange...