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Hallo Leute, herzlichen Dank für die Aufnahme. Zur Frage: Meine Mutter befindet sich zurzeit im Spital. In einer Woche muss sie das Spital verlassen, da die Behandlung abgeschlossen ist. Wegen Ihrer Krankheit sagt jetzt der Sozialdienst und die Ärzte vom Spital, sie könne aber nicht mehr nach Hause zurückkehren, da sie aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung, die zurückbleibt, 24 Stunden Betreuung brauche und müsse deshalb in ein Pflegeheim. Für die nicht gedeckten Kosten von ca. 4500 Fr. die das monatlich kostet, muss sie privat aufkommen. Meine Mutter hat aber cash praktisch kein Vermögen mehr auf der Seite, da sie ihre kleine Rente immer aufbraucht. Sie wohnt aber in einer 2,5 Zimmer Eigentumswohnung, die sie nach ihrer Pension gekauft hat. Diese müsse sie nun verkaufen, um das Pflegeheim zahlen zu können, heisst es. Gibt es da eine Möglichkeit, die Wohnung und das Kapital zu retten? Besten Dank für Eure Antworten im Voraus.
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Hallo Leute, herzlichen Dank für die Aufnahme. Zur Frage: Meine Mutter befindet sich zurzeit im Spital. In einer Woche muss sie das Spital verlassen, da die Behandlung abgeschlossen ist. Wegen Ihrer Krankheit sagt jetzt der Sozialdienst und die Ärzte vom Spital, sie könne aber nicht mehr nach Hause zurückkehren, da sie aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung, die zurückbleibt, 24 Stunden Betreuung brauche und müsse deshalb in ein Pflegeheim. Für die nicht gedeckten Kosten von ca. 4500 Fr. die das monatlich kostet, muss sie privat aufkommen. Meine Mutter hat aber cash praktisch kein Vermögen mehr auf der Seite, da sie ihre kleine Rente immer aufbraucht. Sie wohnt aber in einer 2,5 Zimmer Eigentumswohnung, die sie nach ihrer Pension gekauft hat. Diese müsse sie nun verkaufen, um das Pflegeheim zahlen zu können, heisst es. Gibt es da eine Möglichkeit, die Wohnung und das Kapital zu retten? Besten Dank für Eure Antworten im Voraus.
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Kommentare
Mi, 30/08/2017 - 10:14
Tamara Heer
(Laie) Die Wohnung vielleicht Dir überschreiben? Obwohl, wenn die Eltern das Pflegeheim nicht zahlen können...können auch die Kinder bis zu einem gewissen teil herangezogen werden..
Mi, 30/08/2017 - 10:14
Sarah Wiederkehr
Überschreiben bringt nichts, weil es sonst als "Verzichtetes Vermögen/Einkommen" gewertet wird und trotzdem angerechnet wird.
Mi, 30/08/2017 - 10:14
Sarah Wiederkehr
Glaub das korrekte Wort ist Vermögensabtretung
Mi, 30/08/2017 - 10:14
Ruth Frei
Eine Ergänzungsleistung sofort beantragen bei der Gemeinde.
Mi, 30/08/2017 - 10:14
Sarah Wiederkehr
Bei der EL werden als Alleinstehende 37'500.- des Vermögens nicht angerechnet. Alles darüber wird bei einer Altersrente zu 10% angerechnet. Bei einem Vermögen von 40'000.- wird also 2500.- berücksichtig, davon 10% angerechnet, also 250.-
https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d#page=4&zoom=auto,-173,98
Im Merkblatt findest du auch, wie es ist, wenn man ein selbstbewohnte Liegenschaft besitzt