Hallo Leute hab Frage . bin schwanger nach der Geburt von Kind bleib ich noch 14 Wochen zu Hause dann soll ich zu arbeiten beginnen aber habe den Chef gesagt dass ich 30-40%arbeiten kann da i h auch fürs Kind da sein möchte .er sagte mir wenn ich keine 100% arbeiten kann soll ich kündigen.warum soll ich dann kündigen ?wenn der mir diese Prozente nicht geben kann soll der mich doch kündigen. Und wenn ich kündige kriege ich spere von RAV?.LG Natalie.

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Kommentare

Karin Fo

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(Admin) Es gibt keinen Anspruch darauf, dass man nach dem Mutterschaftsurlaub das Pensum reduzieren kann. Das geht nur wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Wenn er nicht einverstanden ist, musst du nach dem Mutterschaftsurlaub zu deinem jetzigen Arbeitspensum wieder dort arbeiten. Wenn du das nicht möchtest / kannst musst du tatsächlich kündigen.

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Momo Aeberhard

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U usserdem hesch du 3 mt muetterschaftsurlaub. Do isch es bi mir gsi

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Karin Fo

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(Admin) Nein der Mutterschaftsurlaub beträgt, wie Natalia Leirich richtigerweise gesagt hat, 14 Wochen.

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Cosima Grögli

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15-16wichen.14sind bezahlt.man kann rechtlich noch 2unbezahlte dra. hängen. zudem muss jeder chef kind und mutter gesetzl festgelegte pausen bezahlen in denen sie das kind stillen kann

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Karin Fo

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(Admin) Der Arbeitgeber darf dich übrigens gar nicht kündigen, so lange du schwanger oder dann im Mutterschaftsurlaub bist.

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Nadja Alessi

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S macht sich aber imne arbeitszügnis besser wenn du künde tuesch.
Vom rav us wirds zimmli sicher sperrtäg gäh.aber um grund gno hettsch ja etz no deziit zum teilziit was sueche für nachher?

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Cosima Grögli

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ja,sogat ganzi 3mönet

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Nadine Ott

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wenn du dusch künde bechunsch istelltäg vom rav

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Xenia Naumann

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Ich hatte das Problem auch gehabt und habe bei der Arbeitlosen Kasse angerufen.Die haben mir gesagt wenn ich eine Bescheinigung von der Firma vorweise das sie mich nicht mit weniger % anstellen wollen gibt es keine einstelltage. (Kanton TG)

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Xenia Naumann

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Natalia Leirich bitte rufst am besten direkt auch mal an bei denen und schilderst Ihnen das

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Letizia Büchi

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So wie es Xenia Naumann beschreibt, wird es üblicherweise gehandhabt, sofern du auch wirklich um eine Pensumsreduktion angefragt hast.

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