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Hallo Leute
Folgender Sachverhalt.
Mofa wurde bei Ricardo zum verkauf angeboten. Von mir neu aufgebaut.
Siehe Foto in den Kommentaren.
Jedoch wurde das Inserat frühzeitig entfernt um dem Käufer einen besseren Preis zu machen.
Wurde also nicht direkt über Ricardo angeboten.
Es wurde auch sonst kein Vertrag abgeschlossen.
Nun bekam ich vom Käufer einen eingeschrieben Brief indem er mir mir mit Anzeige wegen Betruges droht.
Da das Moped anscheinend ein Deutsches Produkt sei, nd versch. Mängel aufweist.
Konnte das Moped aber Problemlos hier einlösen.
Ausweis vorhanden.
Frage: Kann man mich hier irgendwie belangen?
Vielen Dank für eure Hilfe

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Hallo Leute
Folgender Sachverhalt.
Mofa wurde bei Ricardo zum verkauf angeboten. Von mir neu aufgebaut.
Siehe Foto in den Kommentaren.
Jedoch wurde das Inserat frühzeitig entfernt um dem Käufer einen besseren Preis zu machen.
Wurde also nicht direkt über Ricardo angeboten.
Es wurde auch sonst kein Vertrag abgeschlossen.
Nun bekam ich vom Käufer einen eingeschrieben Brief indem er mir mir mit Anzeige wegen Betruges droht.
Da das Moped anscheinend ein Deutsches Produkt sei, nd versch. Mängel aufweist.
Konnte das Moped aber Problemlos hier einlösen.
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Frage: Kann man mich hier irgendwie belangen?
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Kommentare
Mo, 24/09/2018 - 17:51
Robert Schweng
Robert Schweng Ist Puch nicht eine Österreiche Marke? ?
Manuel Müller Ja das stimmt.
Robert Schweng Dann würde ich das auch nicht als Deutsches Produkt verkaufen! ?
Miriam Salman von Moped verstehe ich herzlich wenig, aber kurz zum ricardo. Die Sache kann ganz schief nach hinten laufen, den es sei Mitgliedern untergesagt, die Ware ausser Platform zu verkaufen. Du hast es ofenbar doch getan um die Gebühren umzugehen. Gem. 5.3. AGB von ricardo.ch bist du verpflichtet der Artikel vollständig und wahrheitsgemäss zu beschreiben. Und auch wenn ohne Garantie, bedeutet nicht ohne gesetzliche Gewährleistung, dh man musste klar schreiben" ohne jegliche gesetzliche Gewährleistung" oder Rolf Stüssi?
Rolf Stüssi Miriam Salman Richtig:
Formulierungen wie ab Platz, ohne Garantie bedingen nur eine freiwillige Garantie weg.
Hier wurde wiederum nur eine freiwillige Garantie ausgeschlossen, aber nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Auch Privatverkäufer haften gegenüber privaten Käufern mit der gesetzlichen Gewährleistung, auf Neuartikel 24 Monate und bei gebrauchten Artikel 12 Monate.
Die gesetzliche Gewährleistung wurde im Obligationenrecht überarbeitet, um den Käufer zu schützen, was nicht ganz gelungen ist.
Mit der gesetzlichen Gewährleistung hat der Käufer bei einem Mangel gegenüber dem Verkäufer folgende Rechte.
- Behebung (kostenfrei) des Mangels / allenfalls Ersatz
- nachträgliche Preisminderung
- Wandelung
(d.h. Rückgabe des Artikels und Erstattung des Kaufpreises)
Die gesetzliche Gewährleistung kann mit einem Satz gegenüber dem Käufer im Inserat weggebunden werden.
"Jegliche Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen"
"Garantie sowie gesetzliche ausgeschlossen"
"Jeglicher Ausschluss einer Garantie und Gewährleistung"