Hallo Leute, eine anonyme Anfrage von einer Kollegin.

Hab leider nicht das passende hier gefunden was mir weiter hilft. Daher nun die Anfrage:

Sie arbeitet im Kanton SG bei einer Pensionskasse X. Die sind unterbesetzt und es gibt immer eine Menge Arbeit. Alle Mitarbeiter bis auf sie sind so gegen 17-17.30 Uhr weg. Sie fängt jeden Tag früher an und Arbeitet länger als 17.30. Der Chef meinte, die Überstunden verfallen am Ende des Jahres und sie müsse sie mit Freizeit kompensieren. Aber wie soll sie das machen, wenn immer so viel zu tun ist? Sie will auch nicht einfach um 17 uhr gehen, weil sie Angst um Ihren job hat. Kein GAV oder Regelung im Arbeitsvertrag. Darf man die Stunden einfach verfallen lassen?

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Kommentare

Carolin Metzler

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Also im Arbeitsvertrag / Personalreglement / GAV ist gar nichts zum Thema Überstunden geregelt und das OR kommt zur Anwendung?

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Sascha Sz

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Ob OR zu Anwendung kommt, weiss ich nicht. Weiss nur das Arbeitsvertrag / Personalreglement / GAV nix geregelt ist.

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Carolin Metzler

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das wäre aber die relevante Frage 😉 wir können dir keine Auskunft geben, wenn wir nicht wissen, was Basis des Arbeitsvertrag ist

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Carolin Metzler

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Falls das or gelten sollte, verweise ich auf folgende Ausführungen: http://www.weka.ch/themen/personal/arbeitszeit-und-absenzen/ueberstunden...

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Sascha Sz

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Aber ist es generell möglich, das Überstunden *verfallen*?

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Carolin Metzler

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Nicht zwingend 😉 sie könnte auch in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis angestellt sein, dann würden entsprechende Gesetze gelten. OR gilt nur für privatrechtliche Fragen

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Sascha Sz

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Hast du einen Link zu dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis? 😊

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Carolin Metzler

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Ja gibt es, wurde hier schon mehrmals thematisiert (und ist bei mir zbsp auch so, kompensation oder verfall jeweils per 30.6)

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Carolin Metzler

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Gibt ein Bundesgesetz (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20000738/index.html) für Bundesangestellte, kantonal bzw kommunal müsstet ihr suchen

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Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Sascha Sz

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Aber sowas kann doch nicht sein. Arbeit die nicht bezahlt wird ist für mich Sklavenarbeit. Kann man die Kompensation erzwingen?

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Carolin Metzler

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Wie gesagt (bzw wie im link ausgeführt) - es kommt auf die getroffenen Vereinbarungen an

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Sascha Sz

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Ja ok, aber mal vom gesunden Menschenverstand her. Wir leben hier in einem mitteleuropäischen, zivilisierten Staat. Dort muss man doch für seine Arbeit bezahlt werden? Das kann doch nicht sein das sowas verfällt?! Nein, sie wird nicht gezwungen. Der Chef sagt einfach "dann und dann muss dass fertig sein". Und sie hat dort eine Zentrale Rolle, wo es viele DInge gibt um die nur sie sich kümmert.

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Carolin Metzler

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Vom gesunden Menschenverstand her regelt man so Sachen im Vertrag oder Personalreglement ?
Und sonst halt klar "nein" sagen... Man könnte ja auch sagen, warum der AG stunden entschädigen soll, wenn er die überstunden nicht ausdrücklich angeordnet hat bzw er jetzt ja angeboten hat, dass sie die stunden kompensiert

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Ela Manu

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Dann muss diese person halt mit dem chef reden..

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Sascha Sz

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Hat sie getan, alles wie voher.

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Carolin Metzler

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Aber da ich immer noch nicht weiss, welches gesetz gilt, empfehle ich dir in den entsprechenden gesetzen nachzuschauen - wir müssen nicht diskutieren.
Ich kann dir einfach sagen, ja nach OR ist ein Verfallen möglich, wenn es vereinbart wurde.

Wenn sie in einer Kaderstellung ist, sind überstunden meist mit dem lohn abgegolten... Insofern hängt es von verschiedenen faktoren av

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Carolin Metzler

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Und wenn ihr das alles nicht passt, muss sie sich einen anderen job suchen - sorry, aber ist so.

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Sascha Sz

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Es geht nicht um passen sondern darum was für Rechte man hat. Ich möchte auch keine Diskussion entfachen. Ich bin nur der Meinung, Arbeit muss bezahlt werden und durch solche Aussagen wie mit den Terminen Druck aufzubauen ist einfach nicht rechtens. Kann man, wenn die Stunden verfallen und es NICHT vereinbart wurde, diese einklagen?

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Carolin Metzler

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Lese bitte den Link den ich gepostet habe, falls das OR gilt - da findest du die Antwort. Alternativ hilft auch einmal googeln. Du hast mir immer noch nicht gesagt, ob sie in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis ist oder doch in einem öffentlich-rechtlichen. Ich kann dir also nicht weiter helfen (und hab jetzt grad auch ehrlich gesagt nicht wirklich lust, wenn du diese (wie ich schon in den ersten Kommentaren dargelegte) wesentliche Information) nicht gibst).

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Carolin Metzler

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Hallo Minela Mehic nein, kommt er nicht; der Zuschlag kommt nur zur Anwendung, wenn nichts anderes vereinbart wurde bzw irgendwo geregelt ist

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