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Hallo,
Kurz ne Frage.
Gehe mit den Kindern seit jahren in den Turn verein.
Nun wollten wir noch singen gehen. Und waren einmal in der Musikschulde, nie eine Anmeldung erhalten oder rechnung. Kommt erst noch. Anmeldung erfolgte kurz über Facebook.
Nun hat der Turnverein die Unterichtsdaten bekantgegeben. Und es fällt auf den Sing Kurs.
Und mein Kund weigert sich nun singen zu gehen.
TV Gebühren sind auch schon begluchen.
Nun sagt mir die Musikschule das ich da nicht mehr raus kann.
Ist das rechtens? Gibt es da kein widerrufsrecht? Habe bei ihnen nur die Schulregeln gefunden und dort steht man kann sich nicht abmelden, sobald eine schriftliche und unterzeichnete Anmeldung erfolgt ist. Aber dazu kams nie per FB.
Danke fürs Lesen. ?
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Kurz ne Frage.
Gehe mit den Kindern seit jahren in den Turn verein.
Nun wollten wir noch singen gehen. Und waren einmal in der Musikschulde, nie eine Anmeldung erhalten oder rechnung. Kommt erst noch. Anmeldung erfolgte kurz über Facebook.
Nun hat der Turnverein die Unterichtsdaten bekantgegeben. Und es fällt auf den Sing Kurs.
Und mein Kund weigert sich nun singen zu gehen.
TV Gebühren sind auch schon begluchen.
Nun sagt mir die Musikschule das ich da nicht mehr raus kann.
Ist das rechtens? Gibt es da kein widerrufsrecht? Habe bei ihnen nur die Schulregeln gefunden und dort steht man kann sich nicht abmelden, sobald eine schriftliche und unterzeichnete Anmeldung erfolgt ist. Aber dazu kams nie per FB.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Carolin Metzler
Also grundsätzlich kommt der Vertrag nach obligationenrecht zu stande, auch wenn nichts unterzeichnet wurde. Du hast auch kein Widerrufsrecht. Betreffend Schulregeln kommts meines Erachtens drauf an, wie die Kommunikation per Facebook genau ausgesehen hat und was dort exakt vereinbart wurde bzw. wie genau die Schulregeln aussehen. Wenn für dich klar ist, dass eine Unterschrift vereinbart wurde bzw. in den Schulregeln festgelegt wurde, würde ich das per Einschreiben entsprechend der Schule mitteilen