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Hallo
Kann mir jemand weiter helfen?
Ich habe für mein Pferd eine Reitbeteiligung gehabt die mehrere Termine abgemacht hat aber so wie ich später erfahren musste nicht gekommen ist und auch nicht abgesagt hat.
Wir haben einen monatlichen Betrag ausgemacht und jetzt will sie den nicht zahlen. Kann ich den Betrag trotzdem einfordern?
Abgemacht haben wir alles über fb Termine und Betrag (alles ist noch im Verlauf vorhanden) und eine schriftliche zahlungserinnerung habe ich ihr auch schon per Post geschickt weil sie anders nicht reagiert hat.
Wäre sehr dankbar über Tips
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Hallo
Kann mir jemand weiter helfen?
Ich habe für mein Pferd eine Reitbeteiligung gehabt die mehrere Termine abgemacht hat aber so wie ich später erfahren musste nicht gekommen ist und auch nicht abgesagt hat.
Wir haben einen monatlichen Betrag ausgemacht und jetzt will sie den nicht zahlen. Kann ich den Betrag trotzdem einfordern?
Abgemacht haben wir alles über fb Termine und Betrag (alles ist noch im Verlauf vorhanden) und eine schriftliche zahlungserinnerung habe ich ihr auch schon per Post geschickt weil sie anders nicht reagiert hat.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:44
Daniele Procopio
Hallo, ja meiner Meinung nach ja. Man kann eindeutig nachweisen, das etwas abgemacht war.
Fr, 02/06/2017 - 16:44
Lisa Meschkat
Ok, dh einfach 3 Mahnungen raus schicken und dann betreiben?
Fr, 02/06/2017 - 16:44
Sandra Marty
3 mal mahnen muss man nicht.. gemahnt wird nur aus Höflichkeit... Im Prinzip kann man direkt betreiben.
Fr, 02/06/2017 - 16:44
Petra Lienhard
Eine Betreibung ist aber nicht kostenlos,Du musst also in Vorkasse gehen.
Fr, 02/06/2017 - 16:44
Karin Fo
(Admin) Ob und wie oft man mahnen muss ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. D.h. du kannst bereits einen Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen oder dann auch gleich betreiben.