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Hallo kann mir jemand sagen wo das existens min. In der schweiz so liegt besten dank im voraus.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Tami Biti Abazi
Für dich alleine oder eine Familie?Es kommt immer drauf an dein Lebensituatzion wie sie ist
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Patrick L. Surber
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/57200516...
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Toni Rickenbach
Bin seit dem 6 dez. Geschieden zahle für die frau mit 2 jährger 1900fr. Und für das andere kind aus ein anderen beziehung 585 fr. Mir bleiben gerade mal 2200 habe dan gerade mal die hälfte von der miete bezahlt und die kk. Und ein wenig essen
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Luca Petrarca
sorry aber das ist leider NICHT unter dem existenzminimum
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Toni Rickenbach
Also mit 2200 fr. Komme ich ja nicht weit.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Patrick L. Surber
Hier kannst Du dich durchklicken: https://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/stadtammann...
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Markus Meyer
Ex.minimum errechnet sich aus deinem Verdienst und den vom SKOF festgelegten maximalen persönlichen Ausgaben. Also wie oben bereits gesagt; seeeeehr individuell
übrigens rechnet ein Gericht anders als zb. das Betreibungsamt !!!!
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Toni Rickenbach
Also ich habe eine miete von 2150fr geteilt durch 2.
Laut gericht bleibt mir 1000fr für miete. 850fr.lebensunterhalt. und302 fr. Kk. Was isa aber mit dem rest wo ich zahlen müsste. Tel, leasing, steuern versicherungen usw.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Monique Schmidli-Rieder
Es ist so, dass du vom grundbedarf auch Versicherung tel Leasing etc zu bezahlen hast. Und wenn du evtl noch zu zweit wohnst, kann es gut sein, dass der grundbedarf für 2 Pers durch 2 Pers gerechnet wird.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Andrea Daniela Loosli
Kunt druf ah wers usgrechnrt het oder?
Ischs grichtlich greglet worde ?
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Toni Rickenbach
Jo isch grichtlich
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Andrea Daniela Loosli
Okay.
Aso mi ex het vom richter gseit becho er müess sich e billigeri wohnig sueche.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Toni Rickenbach
Da isch bi mir nöd so
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Nadia Bläsi
Existensminimum isch vo kanton zu kanton anders greglet. Es betribigsamt rächnet nid wie es gricht... kanton ZH seit 1100.- grundbedarf aleistehend kanton BE seit 1200.- und fahrkoste egal ob öv oder outo zeuä drzuä.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Monika Lüttin
Existenzminimum scheint immer wieder Fragen aufzuwerfen, ich versuche diese einfach zu beantworten:
Es wird unterschieden zwischen dem BETREIBUNGSRECHTLICHEN und dem SOZIALEN Existenzminimum
Nadia Bläsi hat ein Berechnungsbeispiel für das betreibungsrechtliche Existenzminimum gepostet. Dies wird dann berechnet, wenn es um Schuldensanierung geht und eine Lohnpfändung resp. Pfändung von anderen Einkünften geht.
Das soziale Existenzminimum bezieht sich darauf, ob ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht und wird so berechnet, wie es Samuela Zaugg aufgezeigt hat. Die Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen in einigen wenigen Franken beim Grundbedarf.
Ihr Hinweis, der Fragesteller könne sein Existenzminimum selber berechnen ist auf die verbindlichen Zahlen der Skos bezogen.
Aus dem Grundbedarf bei Einzelpersonen 986/Monat muss alles bezahlt werden was an Lebenshaltungskosten anfällt. Lediglich Wohnungsmiete (entsprechende Obergrenze muss beachtet werden) Grundversicherung KK plus Franchise und Selbstbehalt wird vom Sozialamt übernommen.