Hallo? kann mir jemand sagen wie viel zuschlg es für sonntags- & nachtarbeit bei floristen lehrlingen gibt? Und von wann bis wann es als nachtarbeit zählt?
Liebe grüsse nadia☺️

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Kommentare

Lucia Gamper

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Ist da nicht auch 100%Zuschlag?

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Dömä Brämi

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Hast du schon im für dich geltenden GAV nachgeschaut? Lg

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Nadia Ben Jabli

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Da steht nichts konkretes

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Nadia Ben Jabli

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Lucia Gamper einige sagen 100% andere 50%. I chume nüme druss??

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Lucia Gamper

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Ja so ist es. Da soll einer noch durchblicken

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Sandra Marty

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Also ich würd dir empfehle s Amt für Bruefsbildig z kontaktiere.. öb das überhaupt zuegla isch.. Wenn ja wie viel...
Und was staht im Lehrvertrag?

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Patrizia Bee

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Gem. Gav jardinsuisse 50% sonn- und feiertage: vortag 23.00-23.00 uhr. 25% bei nachtarbeit 23.00-06.00 uhr.

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Cornel Enzler

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Lehrlinge sind nicht dem GAV Unterstellt

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Carolin Metzler

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Welcher kanton und wie alt ist der Lehrling?

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Robert Schweng

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Es kommt auch auf das Alter des Lehrlings an. So kann z.B. ein 16. jähriger Lehrling z.B keine Nachtschicht machen, etc. Oder es gibt Maschinen die erst ab 18 bedient werden dürfen. Es gibt dafür klare Regelungen. http://www.blick.ch/life/job/muessen-auch-lehrlinge-ueberstunden-machen-... es lohnt sich auch ein Blick in die Betriebsverfassung Deiner Firma, was dort über Lehrlinge steht. MfG

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Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Carolin Metzler

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Nadia Jabli wottsch nöd nu schriibe wasd ussegfunde hesch? Denn chönnt all öppis lerne 😊

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