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Hallo. Kann mir jemand helfen? Wiso darf das Betreibungsamt das Kindergeld einziehen? Es ist ja dem Kind zugute und nicht einem selber. Es ist meiner Kollegin passiert und Sie weiss nicht ob das in ordnung ist. Danke
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Hallo. Kann mir jemand helfen? Wiso darf das Betreibungsamt das Kindergeld einziehen? Es ist ja dem Kind zugute und nicht einem selber. Es ist meiner Kollegin passiert und Sie weiss nicht ob das in ordnung ist. Danke
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:51
Yvonne Widmer Hagger
Meine kollegin arbeitet 80prozent.sie bekommt das kindergeld. Sie erzählte mir das sie alle daten dem amt vorweisen muss. Die berrechnen das existenzminimum aus und sie muss den restbetrag zahlen. Dann hätten sie gesagt das sie auch das kindergeld mitberechnen/abziehen.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Robert Schweng
(Laie) Yvonne Widmer Hagger ja, das ist leider korrekt.
Das Existenztminimum (betreibungsrechtliches Existenzminimum) berechnet sich aus dem Einkommen des gesamten Haushalts und da gehört das Kindergeld dazu :-(
Di, 15/08/2017 - 15:51
Robert Schweng
Yvonne Widmer Hagger Hinweis! Die Kinderzulagen des AG's sind vor einer Betreibung geschützt.
Quelle: Abschnitt "Welche finanziellen Leistungen sind vor dem Betreibungsamt geschützt?"
http://www.caritas-schuldenberatung.ch/de/loesungen/betreibung_pfaendung