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Hallo ... kann mir jemand helfen wie ist das darf mann sein Haus nicht vermieten wenn man Geld aus der Pensionskasse raus genommen hatt für den kauf..... wurde mir Heute von jemandem gesagt.
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Hallo ... kann mir jemand helfen wie ist das darf mann sein Haus nicht vermieten wenn man Geld aus der Pensionskasse raus genommen hatt für den kauf..... wurde mir Heute von jemandem gesagt.
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Gutmann-Moser Eveline
nein, das geht nicht
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Salome Blöchliger-Cavigelli
Das keine gute Nachricht für mich
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Gutmann-Moser Eveline
man kann nur Gelder aus der PK nehmen, wenn man die Immobilie selber bewohnt
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Salome Blöchliger-Cavigelli
Ja das schon aber das Haus ist schon gebaut fertig wurde auch schon 8 Jahre bewohnt
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Gutmann-Moser Eveline
von euch 8 Jahre bewohnt?
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Gutmann-Moser Eveline
Im Beobachter hingegen habe ich dazu folgendes gelesen:
„Wohneigentum: Den PK-Vorbezug bei Vermietung zurückzahlen?
Frage: Beim Kauf meiner Wohnung habe ich Pensionskassenguthaben vorbezogen. Jetzt möchte ich die Wohnung vermieten. Muss ich den PK-Vorbezug zurückzahlen?
Nein. Zwar musste die Pensionskasse damals, als Sie den Vorbezug beantragten, genau prüfen, ob Sie selber in der Wohnung leben werden. Denn der Vorbezug von Vorsorgegeldern ist nur für die Eigennutzung �einer Liegenschaft als Wohnsitz erlaubt. Weder eine Geschäftsliegenschaft noch eine Ferienwohnung kann man so finanzieren, aber auch nicht eine Wohnung, die von Anfang an vermietet werden soll.
Von diesen Kriterien für den Vorbezug sind diejenigen für eine spätere Rückzahlung klar zu unterscheiden. Die Rückzahlungsgründe sind im Gesetz �abschliessend aufgezählt. Hauptfall ist die Veräusserung des Wohneigentums, also Verkauf oder Schenkung. Daneben muss man auch zurückzahlen, wenn man einer anderen Person Rechte an der Wohnung einräumt, die wirtschaftlich �einer Veräusserung gleichkommen. Hier ist vor allem das Einräumen eines Nutzniessungs- oder Wohnrechts gemeint. Das Vermieten zu marktüblichen Bedingungen fällt aber nicht darunter.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Salome Blöchliger-Cavigelli
Meine Mutter und Stifvater haben drin gewohn. Jetzt lassen sie sich scheiden. 50% gehören aber meiner Mutter mein Stifvater ist aber auch einverstanden das wir es nehmen würden.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Gutmann-Moser Eveline
Salome Blöchliger-Cavigelli das müssen sie selber entscheiden. Es muss einfach alles sauber geregelt sein. Wenn sie verkaufen, müssen sie die PK Gelder zurückzahlen.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Claudia Wild
Korrekt nur beim Verkauf. Bei der Vermietung kann alles so bleiben.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Salome Blöchliger-Cavigelli
Durch andere lebens umstände möchte es meine Mutter an mich vermieten.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Walter Büchi
"Vorbezüge sind nur für selbstgenutztes Wohneigentum möglich, das kann aber ein Kaufobjekt oder ein eigenes Bauprojekt sein. Nach Gesetz ist zudem die Amortisation von Hypotheken möglich. Auch der Erwerb von Anteilen einer Wohnbaugenossenschaft ist zulässig."
https://www.beobachter.ch/geld/pensionskasse/pensionskassengeld-lieber-e...
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Gutmann-Moser Eveline
also, es ist so, dass das Haus vermietet werden kann.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Roman Richle
Wenn das Haus erst einmal gebaut ist, kann man es wohl vermieten, man kann die PK nur nicht verwenden, wenn man von Anfang an geplant hat, das Haus zu vermieten; denn dann wäre es ein "Rendite-Objekt", und die Hypothek dürfte auch nur 50% betragen...
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Isabelle Fröhlich
wenn nachgewiesen werden kann, dass du die whg vorübergehend max. 2 Jahre zb. wegen Aulandaufenthalt nicht selbst bewohnen kannst, darfst du während dieser zeit also befristet vermieten. Lg
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Salome Blöchliger-Cavigelli
Es wäre Befristet auf 15 jahre oder so .
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Isabelle Fröhlich
erlaubt sind max 2 Jahre.. danach muss der WEF zurückbezahlt werden...kenne aber deine fam. situation nicht..
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Beatrice Zbinden
Ich war genau in der Situation vor 3 Jahren und durfte nicht dauerhaft vermieten und selbst in eine Mietwg ziehen.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Gaby Nehme
PK-Geld darf nur für selbstbewohntes Wohneigentum abgezogen werden. Das erklärt's ja eigentlich schon.
Wenn Du ein Sabbatical machst (ein halbes Jahr oder ein Jahr), darfst Du für die Zeit vermieten. Zudem darfst Du einen Untermieter haben, wenn Du dort wohnst.