Hallo!!! Kann mir jemand behilflich sein? Es geht um einen Rekurs vom Migrationsamt. Liebe Grüsse

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Kommentare

Samuela Zaugg

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Zum de rekurs schribe?

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Красавица Красавица

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Ja ich habe ein Schreiben vom Migrationsamt erhalten wegen eines Kantonswechsel. Dieser wurde abgelehnt, weil ich aus gesundheitlichen Gründen meine Ausbildung im 2. Jahr abbrechen musste und nun beim Sozialamt bin. Ich kann nicht jeder Arbeit nach gehen,und im Büro einen Job zu finden,ist schwieriger als gedacht. Nun weiss ich nicht mehr weiter, sie schicken mich in den Kanton Bern zurück, ich solle mich sofort vom Kanton ZH abmelden. Ich bin ratlos am verzweifeln :-( und extrem traurig

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Красавица Красавица

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*meine Ausbildung habe ich in der Stadt ZH gemacht

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Samuela Zaugg

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Wie lange hast du zeit für den Rekurs? 30 Tage?

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Красавица Красавица

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Ich muss jetzt innerhalb von 10 Tagen mich meldrn wenn ich eine rekursfähige Verfügung haben möchte. Werde dies auch machen, weiss aber trotzdem leider nicht weiter.

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Samuela Zaugg

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Also dann verlang mal die verfügung. Hilft dir deine beraterin oder dein berater vom SA nicht?

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Красавица Красавица

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Mit meinem Berater ist leider nicht viel anzufangen, er stichelt mich sowieso immer wegem Migrationsamt an "sie werden eh bald ausgeschafft..." etc

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Samuela Zaugg

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F Ausweis..?

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René von Allmen

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Красавица Красавица Da brauchst du noch niemand der dir hilft. Einfach diese Verüfgung verlangen. Danach hast du 30 Tage Zeit.

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Красавица Красавица

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B Ausweis ablauf ist am 11. April 2018

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Samuela Zaugg

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Ouuu.. ok.. welche gemeinde?

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Красавица Красавица

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Richterswil ZH

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Samuela Zaugg

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Also verlang mal die Verfügung. Ich helf dir dann soweit ich kann.

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Красавица Красавица

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René von Allmen natürlich nur steht im Schreiben ich solle mich abmelden zurück in Kt. BE und im.Kt. BE auf die Verfügung warten. Wie soll das gehen? Ich leve mit meinem.Freund zusammen teilen uns die Miete,haben einen Hund zusammen und hier ist mein.ganzes Umfeld? Im.Kt. Bern wäre ich ja dann Obdachlos.

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Красавица Красавица

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Samuela Zaugg dankeschön 😊 darf ich dir eine Anfrage schicken das ich dir direkt schreiben kann falls ich etwas neues weiss?

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Samuela Zaugg

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Jap klar

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Liana Jakob

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Wie soll das gehen wenn man Mieter einer Wohnung ist?Kann man sich je net einfach abmelden ...

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Samuela Zaugg

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Migrationsamt interessiert das leider herzlich wenig..

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René von Allmen

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Klar das der Kanton ZH ablehnt. Die wollen keine Soz. Hilfe Kosten tagen. Verstehe ich sogar irgendwie!

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Красавица Красавица

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Dankeschön! Aber der Kommentar hilft mir nicht viel weiter. Also kannst du ihn auch direkt lassen! Ivh weiss selber das es nicht inordnung ist vom Staat zu leben.momentan befinde ich mich aber noch in Therapie da ich starke Hautprobleme.an den Händen habe. Und wir Menschen brauchen unsere Hände ! ZUM ARBEITEN! Danke schönen Tag

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René von Allmen

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Красавица Красавица Ups Sollte kein persönlicher Angriff sein. Entschuldige bitte.

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Samuela Zaugg

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René von Allmen das ist kein Grund abzulehnen...

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Robert Schweng

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Also, dieser Fall scheint mir sehr ähnlich gelagert:
Soweit mir bekannt hat die Stadt SG damals gegen Rorschach geklagt und gewonnen!
So müsste in Ihrem Fall die Stadt Bern gegen ZH klagen.
https://www.beobachter.ch/burger-verwaltung/sozialhilfe-schikane-fur-bez...

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Красавица Красавица

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Aber ich bin ja angemeldet auf dieser Gemeinde seit 1. Juli und auch beim Sozialamt. Und jetzt kommt das Migrationsamt und sagt: nein sie müssen SOFORT zurück nach Bern (ein ding der unmöglichkeit)

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Walter Büchi

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aufenthaltsbewilligungungen für angehörige von nicht eu/efta staaten unterliegen anderen regelungen!
allerdings dürfen sie bis zu 3 monate pro kalenderjahr ohne anmeldung in einem wohnen:
"STAATSANGEHÖRIGE DER EU/EFTA

Staatsangehörigen der EU/EFTA kommt die geographische und berufliche Mobilität zu. Ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist auf dem gesamten Schweizer Gebiet gültig. Bei einem Wechsel ihres Wohnkantons wird eine neue Bewilligung aufgrund der Adressänderung ausgestellt.

Den Wechsel ihrer Wohnadresse müssen sie ihrer alten und ihrer neuen Wohngemeinde jedoch innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

STAATSANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN (NICHT EU/EFTA)

Drittstaatsangehörige können nur in einem einzigen Kanton über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen. Diese Bewilligung ist nur auf dem Gebiet des Kantons, der sie ausgestellt hat, gültig.

Wenn Drittstaatsangehörige den Kanton wechseln und ihren Wohnort ins Wallis verlegen wollen, müssen sie bei der Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) im Voraus die entsprechende Bewilligung beantragen.

Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) haben keinen Anspruch auf einen Kantonswechsel. Ihr Gesuch wird der DBM freigestellt.

Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) haben Anspruch auf einen Kantonswechsel, wenn sie nicht arbeitslos sind und keine Widerrufsgründe (z.B. Sozialhilfe, Verurteilungen usw.) vorliegen.

Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben Anspruch auf einen Kantonswechsel, wenn keine Widerrufsgründe vorliegen (z.B. dauerhafte und starke Abhängigkeit von Sozialhilfe, Verurteilungen usw.).

Drittstaatsangehörige können ohne Anmeldung vorübergehend bis zu drei Monate pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton wohnen.

Bemerkung:

Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die in einem anderen Kanton gültig ist, können in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben."
https://www.vs.ch/de/web/spm/changement-de-canton

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Красавица Красавица

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Informativ danke. Aber warum hat mich die Gemeinde nicht darauf hingewiesen und mich sofort aufgenommen? Sowie meine alte Sozialarbeiterin mich nicht darauf hingewiesen hat, auf die Frage ob ich irgendetwas beachten muss für einen Umzug nach ZH?
Versteh ich nicht ganz

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