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Hallo
Kan jemand mir sagen obs gesetzlich erlaubt ist im mutterschaftsurlaub zu arbeiten wen man wil?
Danke euch im voraus für eire antworten.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Stefan Stutz
Grundsätzlich dürfen Sie gemäss Art. 35a Abs. 3 des Arbeitsgesetzes nach Ablauf des achtwöchigen Arbeitsverbots Ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet vor Ablauf der 14 Wochen resp. 98 Tage, wenn Sie als Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet bei jeglicher Wiederaufnahme von Erwerbstätigkeit vorzeitig, und zwar unabhängig vom Beschäftigungsgrad und der Beschäftigungsdauer (Art.16d EOG, Art. 25 EOV). Diese Gesetzeslösung soll Sie als Mutter unter anderem ermuntern, den ganzen Mutterschaftsurlaub zu beziehen.
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Gilt allerdings nur, wenn sie den ArG unterstellt ist 😉
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Stefan Stutz
Wo steht das? Dachte sei National unabhängig welche Art unterstellt? ?
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Nein - schau mal in den ersten artikeln 😉 höhere leitende angestellte, lehrer und andere sind zbsp ausgenommen... Manche nur teilweise, manche komplett
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Stefan Stutz
Ach ja, gerade gesehen stimmt... danke dir ?
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Aber da der Hinweis eh konsequent ignoriert wird, ist es auch egal ?
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Jacki Obrist
Ja kann man aber musst dich bei der Krankenkasse abmelden, bekommst kein krankentaggeld mehr
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Deshira Sulimani
Ich bekome jetzt auch kein krankentaggeld da ich vorher arbeitslos war
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Jacki Obrist
Meine chefin hat nach 1 monat wieder angefangen
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Deshira Sulimani
Ok das heisst ich könnte tgeoretisch in eine woche anfangen mein kleiner ist 3 wochen alt
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Jacki Obrist
Frag doch noch beim Arzt nach sicherheitshalber.
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Wie dargelegt - die frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Grade eine chefin kann (je nachdem) als leitende angestellte eingestuft werden und untersteht damit nicht dem arbeitsgesetz
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Bitte mehr angaben zum sachverhalt zbsp ob du dem arbeitsgesetz unterstehst... Wenn ja gilt grundsätzlich folgendes:
Art. 35a Beschäftigung bei Mutterschaft
(...)
3. Wöchnerinnen dürfen während acht Wochen nach der Niederkunft nicht und danach bis zur 16. Woche nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden.
Wie immer aber allenfalls auch noch GAV oder einzelvertragliche Regelungen sowie Personalreglemente etc beachten
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Deshira Sulimani
mein sohn ist 3 wochen alt...das heisst indemfall darf ich noch nicht arbeiten....?
ich war vor der schwsngerdchaft arbeitslos und würde gerne jetzt arbeiten da eine gute chance auf mich wartet und würde das sehr gerne anbehmen...?
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Janine Friedrich
Vor 8 wochen darfst du nicht
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Deshira Sulimani
Wird man gebüst wen man trotzdem arbeiten geht?es wäre nicht viel nur 20%
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Es hat unter Umständen folgen für deinen arbeitgeber - ist die Frage, ob er das Risiko in Kauf nimmt
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Deshira Sulimani wie gesagt, es hängt davon ab, ob du dem Arbeitsgesetz unterstehst.
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Karin Fo
(Admin) Deshira Sulimani wärs dir echt möglich endlich einmal die Frage von Carolin zu beantworten? Wir wollen wirklich gerne weiterhelfen, aber wenn unsere Anmerkungen und Fragen konsequent ignoriert werden ist es leider nicht möglich eine abschliessende Antwort auf deine Frage zu geben...
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Aber nochmal für dich, hier meine indirekt gestellte frage gerne nochmal:
Bitte mehr angaben zum sachverhalt zbsp ob du dem arbeitsgesetz unterstehst... (...)
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Erika Winkler
kurz zur info. die stelle ist auf den 1.8 an der kasse und beträgt 20% und wir haben gav. hilft das weiter?
Fr, 02/06/2017 - 15:52
Carolin Metzler
Evtl mal im GAV nachschauen - die Fragestellerin scheint ja kein Interesse mehr an einer Antwort zu haben.