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Hallo ist eventuell ein Anwalt hier o. Jemand der sich mit Strafbefehle auskennt? Wäre sehr dringend.
Lg
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Karin Fo
(Admin) Was ist genau deine Frage?
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Красавица Красавица
Mein Freund bekam einen Strafbefehl heim weil er mit einer geringfühgigen menge max. 3 g marihuanna kontrolliert wurde. Die Beamten haben ihn nicht rauchen sehen o.S. der Strafebefehl kam heim und es wurde ein Betrag von 580 CHF erlassen. Empfinde diesen Betrag zu hoch. Max 500 fr. Und nur eine Busse oder? Und als er die Staatsanwaltschaft anrufte bittete er 50 fr monatlich einzuzahlen und wenn mehr geht dann halt mehr da er am Existenzminimum lebe. Die Frau sagte darauf das er 100 ChF pro monat einzahlen sollte sonst komme er eine Freiheitsstrafe verpasst. Das kann doch nicht richtig sein oder ?
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Joel Cecchella
er kan in sozistunde verwandle
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Karin Fo
(Admin) Ein Strafbefehl ist immer mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Da steht genau, wie man vorgehen muss, wenn man mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist. Wenn dein Freund also mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist, kann ich ihm nur raten, diese Möglichkeit zu nutzen. Unbedingt die Frist beachten!
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Karin Fo
(Admin) Ob der Betrag von CHF 580.– gerechtfertigt ist kann ich so nicht beurteilen, ohne zu wissen gegen welche Gesetzesartikel er gemäss Strafbefehl verstossen hat.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Красавица Красавица
Im Betäubungsmittelgesetz steht das eine menge bis zu 10 gramm straffrei bleibt u. Wenn dann nur mit einem Betrag gebusst wird... max 500 fr.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Karin Fo
(Admin) Ich weiss was im BetmG steht. Um den konkreten Fall aber zu beurteilen muss man wissen, was genau im Strafbefehl steht. Also was ihm genau vorgeworfen wurde inklusive Gesetzesartikel.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Karin Fo
(Admin) Falls du den Strafbefehl noch findest kannst du ihn mir gerne per PN schicken dann schaue ich mir das mal an!
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Jacek Kwasny
Tja, an sich sollte er nur eine Busse von CHF 100.- erhalten nach neuestem Betäubungsmittelgesetzt, da 3g eine geringe Menge darstellt. Leider können Polizisten das aber auch anders handhaben und von Kanton zu Kanton ist dies unterschiedlich. Ich hoffe auch, dass es den gegenüber Polizisten nicht frech oder gar aggressiv war. Auch ich würde den Strafbefehl nicht akzeptieren und die Sache weiterziehen. Wobei dann die Gefahr besteht, dass das alles noch tuerer wird (Gebühren, Anwaltskosten etc.). Es wäre wriklich an der Zeit, dass man Hanf legalisieren würde ... (Bin kein Jurist.)
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Красавица Красавица
Genau das selbe dachten wir auch da es eine geringfühgige menge an canabis war. Im BMG steht das es eine busse bis 500 fr gehen kann und nicht mehr.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Robert Schweng
(Admin) Steht im Strafbehl eine EINFACHE oder eine MEHRFACHE Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ? Wenn Dein Freund nicht oder clever ausgesagt hat und diesbezüglich noch nie etwas war, dann kann man Ihm nur den Besitz nachweisen. Hat er z.B: gesagt er hat schon öfter geraucht ist es eine MEHRFACHE Widerhandlung.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Красавица Красавица
Einfache widerhandlung. Er hat dies bezüglich gar nichts gesagt ausser das die menge sowieso nur als "eigengebrauch" und nicht als dealer angesehen wird. Das hatte er den Polizisten gesagt. In der Jugend hatte er vorfälle damit aber das ist ja für die Staatsanwaltschaft nicht sehbar.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Petra Lienhard
Setzte Dich bzw. Dein Freund sofort mit der Bewährungshilfe in Kontakt.Sie werden Euch helfen,und dann kann er die Busse abarbeiten.So hatte ich es gemacht.Denn wenn er schon am Existenzminimum lebt,ist das Geld sowiso schon knapp.