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Hallo
Ist es unmöglich, bei einem 2 jahresvertrag für die wohnung, schon nach 1 jahr kündigen zu können?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:44
Sandra Mancini
ja aber du musst den Nachmieter stellen..
Di, 15/08/2017 - 15:44
Brigitte Flöer
Ja, mit 1 Nachmieter kommst du raus. Er muss den Mietvertrag so übernehmen
Di, 15/08/2017 - 15:44
Naema Emanuel
Und der nachmieter darf keinerlei betreibungen haben?
Arbeit ist klar.
Di, 15/08/2017 - 15:44
Sandra Mancini
Nein er darf keine Betreibungen haben.. Muss einfach ein zumutbarer nachmieter sein..
Di, 15/08/2017 - 15:44
Walter Büchi
solte eine mindestmietdauer im vertrag stehen
"In der Praxis nützt diese Abmachung dem Vermieter aber nicht allzu viel, hat doch der Mieter laut Art. 264 OR die Möglichkeit, die Mietsache vorzeitig zurückzugeben. Er haftet dann zwar für den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin, also bis zu diesem vereinbarten frühesten Kündigungstermin.
Von der Mietzinshaftung kann sich der Mieter aber befreien, indem er einen zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter findet, der bereit ist, das Vertragsverhältnis zu den gleichen Bedingungen, also mit der gleichen Mindestvertragsdauer- Klausel, zu übernehmen. De facto nützt die Mindestvertragsdauer daher nur dem Mieter etwas, ihm kann bis dann sicher nicht ordentlich gekündigt werden. "
(Hauseigentümerverband)