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Hallo
Ist bei einem Testament die notarielle Beglaubigung zwingend?
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Kommentare
Sa, 17/02/2018 - 16:54
Baumann Florian
Zwingend nicht. Aber von vorteil
Sa, 17/02/2018 - 21:16
Nadia Ben Dhiab
Florian hat Recht. Du musst einfach die Formalien wie Datum, Unterschrift etc. einhalten. Damit du niemandem (wenn auch aus Versehen) den Pflichtteil entziehst und diese Person dann einen Erbstreit lostritt oder dergleichen, würde ich mich zumindest von einem Fachmann beraten lassen. Eine notarielle Beglaubigung ist die sicherste Variante.
Sa, 17/02/2018 - 21:49
Alide Infanger
Vielen Dank an Alle
So, 18/02/2018 - 07:03
Daniel Trappitsch Patian
ZGB 498: der Erblaser kann eine letztwillige Verfügung entweder mit öffentlicher Beurkundung (qula. Schriftlichkeit, Notar) oder eigenhändig (alles selber geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen) oder durch mündliche Erklärung (vor unabhängigen Zeugen, mindestens zwei an die Erben) errichten.
Empfohlen ist natürlich die notarielle Beglaubigung oder zumindest die gesetzeskonforme richtige Ausfertigung, damit es nicht zu Streitereien kommt (was es leider viel zu oft geht...).
So, 18/02/2018 - 07:24
Rolf Stüssi
Ein Testament muss nicht notariell beglaubigt werden, aber würde es Dir empfehlen, da ein Testament sehr viele Punkte sogenannte Formvorschriften beinhalten muss und diese vollumfänglich erfüllt werden müssen, da es ansonsten ungültig ist.
Empfehle es dir notariell beglaubigen zu lassen und an einer geeigneten Stelle zu deponieren, Notar/Antwalt Gemeinde Verwandten wo du Vertrauen hast.
Wenn das Testament nach dem Tod nicht gefunden wird, ist es ja sowieso nutzlos und es geht nach dem Erbrecht.
Empfehle Dir das Testament von einem Notar beglaubigen zu lassen, dann ist es 100%ig richtig und hast Gewähr, dass dein Vermögen nach dem Willen von dir verteilt und geregelt wird.
Hier ein guter Link zu diesem Thema
https://www.vermoegenszentrum.ch/ratgeber/wissensbeitrage/privatkunden/n...