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Hallo Ihr Lieben
Wir wohnen in einer 3 Zimmer WHG die innert 9 Monaten 2x von Schimmel befallen war.
Beide Male kamen Schimmelexperten und gaben offen zu dass der Schimmel immer wieder kommen wird da das Gebäude über alte Fassaden verfügt.
Zeitweise konnten wir nur 2 Zimmer benützen und mussten dass befallene Schlafzimmer geschlossen halten.
Wir haben der Verwaltung dann geschrieben dass wir nicht bereit sind für 2 Zimmer den vollen Preis von 3 Zimmern zu zahlen & sie kamen uns einmalig mit einer Gutschrift von 200.- CHF entgegen.
Im Schreiben an die Verwaltung hatten wir jedoch erwähnt dass auch unser Schrank vom Schimmel befallen war, was von Seiten der Verwaltung ganz fein ignoriert wurde.
(die Experten haben dann einfach ein Mittel an die Rückwand des Schrankes gesprüht)
Nun würde ich gerne einen Brief schreiben in dem ich die Verwaltung darum bitte auch diesen Schaden zu ersetzen.
Komme ich damit durch ?
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Hallo Ihr Lieben
Wir wohnen in einer 3 Zimmer WHG die innert 9 Monaten 2x von Schimmel befallen war.
Beide Male kamen Schimmelexperten und gaben offen zu dass der Schimmel immer wieder kommen wird da das Gebäude über alte Fassaden verfügt.
Zeitweise konnten wir nur 2 Zimmer benützen und mussten dass befallene Schlafzimmer geschlossen halten.
Wir haben der Verwaltung dann geschrieben dass wir nicht bereit sind für 2 Zimmer den vollen Preis von 3 Zimmern zu zahlen & sie kamen uns einmalig mit einer Gutschrift von 200.- CHF entgegen.
Im Schreiben an die Verwaltung hatten wir jedoch erwähnt dass auch unser Schrank vom Schimmel befallen war, was von Seiten der Verwaltung ganz fein ignoriert wurde.
(die Experten haben dann einfach ein Mittel an die Rückwand des Schrankes gesprüht)
Nun würde ich gerne einen Brief schreiben in dem ich die Verwaltung darum bitte auch diesen Schaden zu ersetzen.
Komme ich damit durch ?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:54
Robert Schweng
Hallo, das ist m.E. dann nicht Sache der Verwaltung, sondern des Experten, der den Schrank beschädigt hat.
Dessen Versicherung sollte das eigentlich übernehmen?
Di, 15/08/2017 - 15:54
Mabel Solano
Also nachdem die Experten dass Mittel drauf gesprüht haben ging der Schimmel weg.
Obwohl der Schrank 5 cm von der Wand entfernt stand "sprang" der Schimmel von der befallenen Wand zum Schrank?.
Di, 15/08/2017 - 15:54
Birgit Rechsteiner
Was ist dir denn für ein Schaden entstanden?
Di, 15/08/2017 - 15:54
Mabel Solano
Eben dass die Rückwand des Schrankens auch vom Schimmel der Aussenwand befallen wurde (obwohl wir einen Abstamd von 5cm eingehalten haben)
Di, 15/08/2017 - 15:54
Birgit Rechsteiner
ja, aber der Schimmel ist ja wieder weg, oder?
Di, 15/08/2017 - 15:54
Mabel Solano
Ja genau
Di, 15/08/2017 - 15:54
Birgit Rechsteiner
Dann wurde der Schaden ja schon behoben. D.h. der Schadenersatz ist ja passiert - ausser ihr musstet die Experten bezahlen. Dann könntest du diese Kosten von der Verwaltung zurück fordern.