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Hallo ihr lieben, weiss jemand ob ein testament die gesetzlich festgelegten erbangelegenheiten anlöst?
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Hallo ihr lieben, weiss jemand ob ein testament die gesetzlich festgelegten erbangelegenheiten anlöst?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:08
Carolin Metzler
Dann wäre die antwort: bedingt... die gesetzlichen Pflichtteile müssen trotz testament beachtet werden
Fr, 02/06/2017 - 14:08
Vera Kolb
Das Testament ist grundsätzlich trotz Pflichtteilverletzung 'gültig', solange es von niemandem angefochten wird. Dies bedeutet, dass es die gesetzlich festgelegten Erbteile 'ablöst' sofern und solange das Testament nicht angefochten wird. Es ist also in der Regel nicht eifach von Anfang nichtig, wenn Pflichtteile verletzt werden (das gleiche gilt übrigens auch, wenn einfachere Formfehler vorliegen).