Hallo ihr lieben Thema Erbschaft.
Mein Grossvater ist im Dez.18 gestorben.
Meine Tante mein Bruder und ich sind Erbberechtigt.

Zu meiner Fragen
Meine Tante hat mir die Verzichtserklärung die ich unterschreiben sollte zugestellt. Ich weis jedoch garnicht auf was ich verzichte. Ich habe keine auflistung von schulden/vermögen erhalten.
Ab wan gild die frist wen ich das Erbe ausschlagen muss. Ab dem Todestag oder ab kenntnissnahme des Erben?

Kann ich auf der Wohngemeinde Anrufen und fragen wer für die Erbverwaltung meines Grossvaters zuständig ist?

Mir ist das nicht ganz koscher das meine Tante sagt es gibt nichts zu erben und uns die verzichtserklärung zustellt mir aber keine auflistung beilegt.

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Erbe muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod ausgeschlagen werden. d.h. bis März musst du dich entscheiden (Achtung, muss ja früh genug bei den richtigen Leuten sein).
Ein Öffentliches Inventar muss man innerhalb eines Monats verlangen - dazu ist es jetzt zu spät (ausser es wurde gemacht).
Jetzt hilft allenfalls noch die Steuererklärung etc. - aber Schulden können trotzdem existieren, die da nicht aufgelistet sind. Oder beim Betreibungsamt einen Betreibungsauszug verlangen. Aber auch das ist nicht zwangsläufig vollständig.
Frag doch deine Tante, welche Informationen sie hat, und verlange eine Auflistung...

Mirjam Locher-Heuberger Eine Idee wäre nebst der letzten Steuererklärung noch ein Betreibungsregisterauszug und Bankkonto-Auszüge.
Ich empfehle Ihnen, diesen Link durchzulesen.
https://www.ch.ch/de/erbschaft-ausschlagen/

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