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Hallo ihr Lieben. Mein Mann war von Mai- ende september 17 Krankgeschriebeb. Grund ein Psychisches trauma. Dies lief über die SUVA als Unfall ( Schrekensereigniss) die normale Psychologin hat ihn an wieder gesundgeschrieben bis er ein Traumatologen gefundeb hat. Wir habeb der Suva mitgeteilt das das ganze nochnicht abfeschlossen ist und er sobald er ein Traumatologeb gefunden hat bestimmt wieder Krankgeschrieben wird. Dies war für die Suva so ok. Oktober November 17 hat er Arbeitslosengeld bekommen und seit 5. Dez ist er in vehandlung bei einem Traumatoligen dieser hat ihn auch sofort wieder 100% Krankgeschrieben. Die Kosten des Traumatologeb übernimmt die Suva. Jetzt hat diese heute mitgeteilt das wir uns beim Sozialamt melden sollen da nochnicht sicher ist das sie die Taggelder weiterhin bezahlen.
Ist das wirklich so? Ich habe mit dem Sozialamt telefoniert und diese haben gesagt das die Suva odee die Alk bezahlen muss und sie nicht zustöndig sind.Mein Mann ist ja nicht wegen etwas neuen Krankgeschrieben sonder wegen den Schrekensereignis von Mai17. Ich weis nicht mehr weiter. Wir haben kinder und wir können nichtmal die miete bezahlen. Gibt es Rechtliche grundlagen dafür?
Danke euch.
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Hallo ihr Lieben. Mein Mann war von Mai- ende september 17 Krankgeschriebeb. Grund ein Psychisches trauma. Dies lief über die SUVA als Unfall ( Schrekensereigniss) die normale Psychologin hat ihn an wieder gesundgeschrieben bis er ein Traumatologen gefundeb hat. Wir habeb der Suva mitgeteilt das das ganze nochnicht abfeschlossen ist und er sobald er ein Traumatologeb gefunden hat bestimmt wieder Krankgeschrieben wird. Dies war für die Suva so ok. Oktober November 17 hat er Arbeitslosengeld bekommen und seit 5. Dez ist er in vehandlung bei einem Traumatoligen dieser hat ihn auch sofort wieder 100% Krankgeschrieben. Die Kosten des Traumatologeb übernimmt die Suva. Jetzt hat diese heute mitgeteilt das wir uns beim Sozialamt melden sollen da nochnicht sicher ist das sie die Taggelder weiterhin bezahlen.
Ist das wirklich so? Ich habe mit dem Sozialamt telefoniert und diese haben gesagt das die Suva odee die Alk bezahlen muss und sie nicht zustöndig sind.Mein Mann ist ja nicht wegen etwas neuen Krankgeschrieben sonder wegen den Schrekensereignis von Mai17. Ich weis nicht mehr weiter. Wir haben kinder und wir können nichtmal die miete bezahlen. Gibt es Rechtliche grundlagen dafür?
Danke euch.
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Kommentare
Do, 18/01/2018 - 11:26
Sandra Schnelli-Kehrli
jeder versucht zu sparen
Do, 18/01/2018 - 11:27
Sandra Schnelli-Kehrli
ich würde biim sozi normal e ameldig mache und nüt telefonisch mache
Do, 18/01/2018 - 11:29
Thomas Berger
Da stimmt leider, ihr müend warscheinli ufs Sozi.
Die ALK zahlet eigentlich nur wenn mer au vermittelbar isch! :-(
Eingeschränktes Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld bei Arbeitsunfähigkeit ist ausserdem eingeschränkt. Arbeitslose haben während der laufenden Rahmenfrist insgesamt maximal 44 «Krankentaggelder» zugut. Auch wenn dieser Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist, gibt es bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit nur während der ersten 30 Kalendertage seit Beginn der ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, besteht nur dann noch ein Anspruch auf Taggeld, wenn Sie trotz verminderter Arbeitsfähigkeit vermittelbar und höchstens zu 50 Prozent arbeitsunfähig sind.
https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitslosigkeit/arbeitslosentaggelder-...
Do, 18/01/2018 - 11:34
Yasmin Peker
Aber muss nicht die Suva zahlen. Es geht ja um das selbe. Wie von mai-september 17
Do, 18/01/2018 - 11:43
Jenifer Wilhelm
IV anfragen, denn wenn es längerfristig zu einer Arbeitseinschränkug kommt..kommt die IV eh ins spiel.
Do, 18/01/2018 - 11:46
Sarah Wiederkehr
Ihr könnt euch auch bei der Opferhilfe melden. Die können euch evt besser beraten:
http://www.sodk.ch/fachbereiche/familien-und-gesellschaft/opferhilfe/www...
Do, 18/01/2018 - 11:48
Birgit Rechsteiner
SUVA kann Lohnfohrtzahlungen stoppen oder nicht zahlen, wenn der Unfall wegen etwas passierte, was sie ausgeschlossen haben.
So z.B. Autorennen, Down-Hill-Biken...
Könnte es evt. an so etwas liegen?
Do, 18/01/2018 - 11:52
Yasmin Peker
Brigit rechsteiber nein es ist ein schrekensereignis. Da aber die normale psycholigun von der pdag die behandlung nich weiter machen konnte und ihn auf einen Traumatologen verwiesen hat. War er bis zu behandlungsbegin 2 monate gesundgeschrieben.
Do, 18/01/2018 - 11:55
Allma Kiki
Was für mich nicht klar ist: Wurde ihm gekündigt? Hat er sich danach beim RAV angemeldet? Hat er gesagt beim RAV das noch eine Krankheit besteht? Nimmt nun SUVA an das er 100% arbeitsfähig ist wird diese die Zahlung einstellen bis die ganze sache geklärt ist. Ebenfalls wird die ALK die Zahlungen einstellen. Somit ist der gang zum Sozialamt der korrekte weg.
Do, 18/01/2018 - 11:55
Yasmin Peker
Sie haben den unfall ja als schrekensereignis vezahlt. Auch die behandlungskosten die sie auch jetzt übernehmen. Es ist ja eine volgebehandlung für das selbe was sie bis september auch taggeld vezahlt haben. Das war ja nochnicht abgeschlossen. Er hat eine posttraumatische belastungsstörung als volgeschaden von dem schrekensereignis
Do, 18/01/2018 - 11:59
Denise Schenk
Ich würde mich mal bei der Pro Infirmis melden. Die kennen sich sehr gut mit den Gesetzen und Möglichkeiten aus und können euch sicher helfen. Viel Erfolg - ich weiss wie das ist. ?
Do, 18/01/2018 - 12:31
Rebecca Lang
Yasmin Peker ich würde einen anwalt einschalten, aus welcher region seit ihr?
Do, 18/01/2018 - 12:32
Sybille Rellstab
Ein ganz klassischer Fall es sind 4 Sozialversicherungen dran, keine fühlt sich zuständig; RAV/ALK, UVG, KVG und ev noch IV. Am besten holt ihr Euch hilfe
Do, 18/01/2018 - 12:38
Allma Kiki
Dankä Sybille gsehni genau so und bi dä glichär Meinig ? churz und bündig gschribä.
Do, 18/01/2018 - 12:40
Jenifer Wilhelm
www.beobachter.ch/gesetze-recht/rechtsstreitigkeiten-rechtsberatung-zum-...
Do, 18/01/2018 - 14:17
Birgit Rechsteiner
Es ist richtig schwierig diesen Fall zu kommentieren, wenn man nicht weiss, was das Schreckereignis war. Es gibt so viele Möglichkeiten...
Do, 18/01/2018 - 14:25
Regula Christen
Unbedingt eine Rechtsvertretung einschalten. Rechtschutz- Versicherungsspezialist