Hallo Ihr Lieben

Ist eine Kündigung (Arbeitsstelle) ungültig, wenn anstatt 31.12.2018 das Datum 31.12.2019 verwendet wurde?
Kündigungsgrund: aus wirtschaftlichen Gründen

Danke für Eure Antworten, habe nichts gefunden über Google.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

root

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Kurt Egli Die Kündigung ist m. E. rechtens.
Es handelt sich hier wohl um einen Erklärungsirrtum nach Art 24 Abs. 3:
"Blosse Rechnungsfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht, sind aber zu berichtigen."

Markus Meyer Wenn Dir (FS) und dem Arbeitgeber an sich klar ist (werden wohl vorher kundgebungen, mitteilungen, gespräche statt gefunden haben), dass auf Ende Jahr 2018 gekündigt wird/wurde, würde ein Arbeitsgericht (nach Abklärungen) diese Kündigung absegnen und das falsche Datum als "Kanzleifehler" also einen blossen Verschreiber behandeln.
Aber um es richtig zu stellen, würde ich nachfragen und allenfalls eine richtigestellte richtige Kündigung verlangen.
Braucht der FS auch für Anmeldung RAV etc.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv