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Hallo ihr lieben.
Ich habe heute 3 Rechnungen bekommen von der selben inkassofirma.
2 Verlustscheine und eine Rechnung von einem Gläubiger von dem ich nie eine Rechnung bekommen habe. Auf allen 3 Rechnungen wirs ein verzugsschaden zwischen 140.- und 260.- verrechnet sowie je 15.- Adressrecherche und 20.- für rechtberatung. Bei allen 3 heisst es letzte mahnung vor betreibung. Die 2 verlustscheine sind von Nov.17 und auf den verlustscheinen die ich habe steht meine Aktuelle Adresse drauf. Daher verstehe ich nicht wiso sie sie mir für jede rechnung die 15.- verrechnen. Was von den 3 punkten muss ich wirklich bezahlen bzw kann ich wenn es zur bereibung kommt einen teilrechtsvorschlag machen? Danke euch für die hilfe
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Hallo ihr lieben.
Ich habe heute 3 Rechnungen bekommen von der selben inkassofirma.
2 Verlustscheine und eine Rechnung von einem Gläubiger von dem ich nie eine Rechnung bekommen habe. Auf allen 3 Rechnungen wirs ein verzugsschaden zwischen 140.- und 260.- verrechnet sowie je 15.- Adressrecherche und 20.- für rechtberatung. Bei allen 3 heisst es letzte mahnung vor betreibung. Die 2 verlustscheine sind von Nov.17 und auf den verlustscheinen die ich habe steht meine Aktuelle Adresse drauf. Daher verstehe ich nicht wiso sie sie mir für jede rechnung die 15.- verrechnen. Was von den 3 punkten muss ich wirklich bezahlen bzw kann ich wenn es zur bereibung kommt einen teilrechtsvorschlag machen? Danke euch für die hilfe
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Kommentare
Mo, 16/04/2018 - 10:57
Robert Schweng
Dalia Lea Sunshine ich weiss zu 100% dass du den verzugsschaden NICHT bezahlen musst. zum anderen sag ich nichts, weil ich mir nicht sicher bin
Marcel Marty Der Verzugsschaden muss nicht bezahlt werden. In ihren Drohbriefen nennen Inkassofirmen meist die zusätzlichen Gebühren «Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR» und gaukeln damit ihre Berechtigung vor. Doch das OR erlaubt nur das Erheben von Verzugszinsen. Ein Verzugsschaden kann nur geltend gemacht werden, wenn dem ursprünglichen Gläubiger, also z. B. dem Verkäufer (nicht aber einem Inkassobüro!) tatsächlich ein Schaden entstanden ist, der alleine mit dem Verzugszins nicht abgedeckt werden kann. Dies ist selten der Fall. Zudem muss ein derartiger Schaden konkret nachgewiesen werden. Es gibt eine Reihe von Inkassofirmen, die Verlustscheine aufkaufen. Ein Verlustschein heisst leider nicht, dass die Forderung nicht mehr besteht, sondern dass sie IMHO innerhalb von einem Jahr nicht eingetrieben werden konnte. Die Gebühr für die Rechnung ist ebenfalls legitim. Diese werden wohl automatisch erstellt, deshalb bekommst Du 3 Rechnungen.
Yasmin Peker Das heisst verzugschaden muss ich nicht bezahlen aber die adressrecherche obwohl meine aktuelle adresse auf den verlustscheinen steht und die rechtsberatungs gebühr schon?
Marcel Marty Die müssen ja trotzdem recherchieren ob Du noch dort wohnst. Kann ja sein, dass Du umgezogen bist in der Zwischenzeit. Der Verlustschein bleibt immer beim Betreibungsamt liegen, das ihn ausgestellt hat. Der reist ja nicht mit Dir mit.. 😉 Rechtsberatungsgebühr kannst Du Dir auch schenken, die ist auch nicht geschuldet.
Marcel Marty Eingeschriebener Brief schreiben, wo Du die Kosten reklamierst, die nicht rechtens sind. Beruf Dich auf einschlägige Quellen wie Kassensturz, etc. Ganz wichtig: Vorerst mal keine Abzahlungsvereinbarungen unterschreiben, diese enthalten in der Regel ebenfalls versteckte Gebühren die gar nicht geschuldet sind.