Hallo ihr Lieben
Ich habe eine Frage zum Urheberrecht.
Ich gestalte selber Karten und für diese Karten verwende ich teilweise Zitate von Schriftstellern, die meistens oder leider schon verstorben sind. Zu erwähnen ist, dass ich zwar die Karte im Internet zeige, aber ich habe weder einen Shop, noch gehe ich mit den Karten an Märkte oder verkaufe diese im grossen Stil. Das einzige ist, dass ich eine Homepage habe. Wenn ich mal Auftäge bekomme, dann nicht für Karten mit Zitaten, sondern mehr für Einladungen zur Hochzeit usw. Und ich bin auch nicht scharf darauf, dass im grossen Stil zu machen, da es eine Leidenschaft und ein Hobby ist. In der Regel schreibe ich die Karten lieben Personen oder mache eine kleines Geschenkskartenset daraus um diese privat zu verschenken.
Ab wann ist denn ein Urheberrecht verletzt? Wenn ich eine Karte mit Zitat und Quellenangabe verkaufe oder wenn ich eine Karte gestaltet mit einem Zitat, die ich zwar im Netz zeige aber nicht verkaufe. Ist denn so eine Karte mit einem Zitat wenn man diese im Internet zeigt, auch schon eine Urheberrechtverletzung? Ich meine, dann dürfte man ja überhaupt nichts mehr zitieren oder verwenden und müsste warten, bis der Schriftsteller 70 Jahre tot ist. Ich bin etwas verunsichert.

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Kommentare

Ciara Gomez

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Hallo. soweit ich weiss darf man zwar zitieren, aber auch da ist Vorsicht angesagt. Der Urheber muss auch klar und deutlich auszeichnen, dass dieses Werk geschützt ist(Copyright/Trademark). ?
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-bild-oder-text/24-rech...

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Christina Ammann

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Danke für Ihre Antwort

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Robert Schweng

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Guten Abend Frau Christina Ammann.
Das ist ein ziemlich komplexes Thema.
Solange sie das im privaten Rahmen machen und kein Geschäft daraus wird wohl kein Hahn danach krähen.
Einzig auf ihrer Homepage würde ich aufpassen das da kein geschützes Werk zu sehen ist.
Evtl. hilft ist für sie auch gut zu Wissen, was nicht geschützt werden kann:
Nicht geschützt sind Ideen, Konzepte und Handlungsanweisungen (wie z. B. Spielregeln oder Kochrezepte) Gesetzestexte und sowie die Texte(nur Text nicht die Bilder!) der theoretischen Fahrprüfung(hatte mich mal damit befasst 😉 ).
Hier ist noch ein Beitrag einer Dame die ähnliches gefragt hatte, evtl hilt er ihnen auch.
Hoffe hier weiss jemand noch mehr 😉
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/63800882...

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Christina Ammann

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Vielen Dank lieber Robert Schweng für die ausführliche Antwort und den Link

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