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Hallo ihr lieben, ich hätte da mal eine frage.
Unser nachbar hat eine kamera aufgestellt und behauptet das er sein Grundstück bewacht. Wir haben aber das Gefühl das er diese auf de öffendlichen spielplatz gerichtet hat.
Jetzt zu meiner eigendlichen frage.
Ist es so das er ohne bewilligung und ohne grund eine kamera aufstellen darf für den zweck zur überwachung des grundstücks? Muss das im normalfall nicht noch ausgeschildert werden?
Das problem ist das es nicht sicher ist ob diese kamera auf sein grundstück gerichtet ist oder eben auch auf den öffendlichen spielplatz.
Was kann und darf ich rechtlich dagegen unternehmen?
Ich weiss ja nicht was mit den bildern geschieht, wenn die kinder auf dem spielplatz spielen.
Was würdet ihr mir raten.
Danke für eure tipps.
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Hallo ihr lieben, ich hätte da mal eine frage.
Unser nachbar hat eine kamera aufgestellt und behauptet das er sein Grundstück bewacht. Wir haben aber das Gefühl das er diese auf de öffendlichen spielplatz gerichtet hat.
Jetzt zu meiner eigendlichen frage.
Ist es so das er ohne bewilligung und ohne grund eine kamera aufstellen darf für den zweck zur überwachung des grundstücks? Muss das im normalfall nicht noch ausgeschildert werden?
Das problem ist das es nicht sicher ist ob diese kamera auf sein grundstück gerichtet ist oder eben auch auf den öffendlichen spielplatz.
Was kann und darf ich rechtlich dagegen unternehmen?
Ich weiss ja nicht was mit den bildern geschieht, wenn die kinder auf dem spielplatz spielen.
Was würdet ihr mir raten.
Danke für eure tipps.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Susan Stadelmann
Grundsätzlich darf er eine kamera aufstellen, die aber Nur sein Grundstück filmt! Also ich würd mich mit der polizei auseinander setzten, nachfragen wie du vorgehen sollst oder was sie unternehmen! Wen deine eigene kinder auf dem spielplatz sind kannst du deinen rechtsschutz fragen, fals vorhanden
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Anaid Widmer
Sein eigenes Grundstück darf er, die Kamera darf aber nichts vom öffentluchenplatz u d auch keinen Meter vom nachbargrundstück aufnehmen. Ich würde mich an die Polizei wenden, die sollten dich in dem Punkt gut beraten könne
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Anaid Widmer
solange er ausschliesslich auf seinem Grundstück filmt nicht. leider filmen einige aber über die grundstücksgrenze hinaus
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Jennifer Baechli
Ja eben wir die anwohner haben das gefühl das er alles filmt. Wie auch den eingang zur tiefgarage oder eben den Spielplatz. Nur wie können wir das beweisen. Werde mich aufjedenfall bei der Polizei informieren.
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Jennifer Baechli
Will ich dachte auch wenn er das eigene grundstück filmt muss er das ausgeschildert haben. Gut sichtbar. Und das hat er nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Marco Weber
Ich würd mich au mite polizei in kontakt nehmen. Eigendlich muss er signalisiren das er video uf nahm macht so bi ich informirt alls security
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Melanie Studer
Und? Was hat Polizei / Rechtsschutz gesagt?
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Jennifer Baechli
Im prinzip darf er eine kamera aufstellen, die aber nur sein haus filmt.
Das heisst zu seinem haus zu. Nicht so wie er es aufgestellt hat vom haus weg. Es darf keine öffendlichen wege oder plätze drauf zu sehen sein. Wirklich nur sein haus und das muss ausgeschildert werden das das Grundstück videoüberwacht ist.
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Melanie Studer
Das er sein Grundstück filmen darf ist klar. Aber wird nun überprüft, ob das wirklich der Fall ist?
Fr, 02/06/2017 - 14:37
Jennifer Baechli
Nein leider nicht! ?
Wir haben ihn auch schon versucht zu bitte er solle die kamera doch anderst montieren zu seinem haus und nicht weg vom haus.
Er macht es aus Prinzip nicht damit wir uns ärgern.