Hallo ihr lieben
Ich frage für eine Freund leider sind wir im inet nicht fündig geworden. Er hat lohnpfändung. Ist jedoch seit sep.17 krankgeschrieben (unfall) er musste jetzt 6 monate darauf warten bis die Suva zahlte ohne geld von anderen zu erhalten. Ende April 18 hat er rückwirkend die 6 monate von der Suva erhalten. Das Betreibungsamt hat bereits im februar 18 eine pfändungsanzeige bei der SuVa gemacht. Sein monstliches exi ink famile ist 4660.- exk KK. Gestern haben sie ohne vorwarnung die hälfte der Rückerstattung von seinem Konto abgebucht.
1. Dürfen sie das? Einfach so ohne vorher mit ihm zu sprechen. Ich kenne die gerichtliche Kontopferrung jedoch nicht das sie einfach geld abbuchen können.
Er hat keinerlei Pfändungsurkunden erhalten. Er weis nicht mal auf welchen betrag gepfändet wird.
Er muss von dem geld ja au miete Kk etc rückwirkend zurückbezahlen.

Danke euch

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Kommentare

Robert Schweng

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Diego Martins Hat er vom September 17 bis jetzt April 18 keine Miete oder Rechnungen bezahlt?
Wie hat er denn gelebt wenn kein Geld vorhanden war? Sozialamt? Wie viel kriegte er von der Suva für 6 Monate???
Sein Existenzminimum beträgt monatlich 4660.- und da er rückwirkend 6 Monate von der SUVA gekriegt hat, muss er alles abgeben was dem Existenzminimum übersteigt:
Z.B Sein Existenzminimum für 6 Monaten wäre 27‘990 Fr. und im ihrem Text steht nicht wieviel er von der Suva kriegte.
Wenn Betreibungsamt das Geld pfändet, soll er mit Quittungen sein Existenzminimum beweisen und sie ziehen nur die Summe die das Existenzminimum übersteigt.

Sandra Schnelli-Kehrli dann hätte er ja keine wohnung mehr wenn er solange nuchts bezahlt hat

Roman Richle komische Geschichte... bei Unfall wird doch weiterhin der Lohn ausbezahlt, "vorgeschossen" durch die Unfallversicherung; und die Versicherungen handeln dann allenfalls untereinander aus, wer schlussendlich was zu übernehmen hat... ...es scheint mir unmöglich, dass, wer verunfallt ist, ein halbes Jahr darauf angewiesen ist, dass jemand aus seinem privaten Umfeld für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss

Colette Rudin Also die Pfändungsurkunde wird per Einschreiben versendet. Bei der Pfändung weiss er ja für welche Schuld er gepfändet wird. Sonst könnte das Betreibungsamt ja gar keine Vorladungen machen. Wenn das BA die Miete eingerechnet hat beim Vollzug und jetzt im nachhinein stellt sich z.b raus, dass er gar keine Miete bezahlen musste, kann das Betreibungsamt diesen Betrag pfänden. Bankontopfändung = Sachpfändung.
Mein Tip. Gehen sie mit ihrem Kollegen und dessen Frau beim BA vorbei. Denke da gibt es einiges was zu klären ist, was sie evtl. gar nicht wissen

Oliver Derrer Ich glaube, da stehen uns für eine Beratung nicht annähernd genug Daten zur Verfügung! Der Bekannte, so scheint es, verschweigt wohl die unbequemen Fakten des Sachverhaltes. So wirkt es zumindest in weiten Teilen unstimmig bis widersprüchlich...

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