Hallo Ihr lieben.
Hier meine frage.
Meine Mutter besitzt Anteile an einem Grundstück 1/3, mein beiden Onkel sind je zu 1/3 beteiligt.(Aus Erbe, einfache Gesellschaft)
Nun ist es so das ein Onkel und meine Mutter das Bauland gerne verkaufen möchten unser Anwalt hat uns auch gesagt, wenn eine Partei verkaufen will die anderen nichts dagegen tun können. ( Ausser Vorkaufsrecht)
Nun war meine Mutter heute noch auf der Bank und ihr Berater hat ihr nun gesagt, dass dies villeicht nicht so einfach werde und so nicht stimme.
Der eine Onkel will von dem Verkaufen eben nichts wissen und hat auch schon gesagt, unsere Anwalt sei im unrecht.
Nun sind wir etwas verwirrt.
Natürlich denke ich das unsere Anwalt im recht ist, aber vielleicht könnt ihr mir hier noch weiter helfen.
Herzlichen Dank schonmal , für eure Bemühnnungen.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Andrea Jasmin Erismann was ich sicher weiss wenn 2 parteie das verkaufe wend und de dritt nöd wot muess er die 2 andere parteie uszahle

Walter Büchi der bankberater könnte durchaus recht haben.
es kommt darauf an um welches grundstück und welche zone es geht.
geht es um eine landfwirtschftliche zone, käme u.u. auch noch bäuerliches bodenrecht zum tragen.

Andrea Laternser Bauzone W3

Walter Büchi den bankberater konkret fragen warum er das meint.
grundschuld/hypotheken?

Andrea Laternser Walter Büchi hat soviel ich weiss von keinem eine Hypothek drauf. Was dazu kommt ist das der eine Onkel das Geld wirklich braucht... Sprich er ist (bald) vom Staat abhängig... So viel ich weiss hat er einen Beistand.

Kurt Egli Andrea Laternser das Problem könnte dann sein, dass je nach Beistand dieser für die verbeiständete Person auch mitzureden hat.

Birgit Rechsteiner Nach meinem Wissen ist die Zustimmung ALLER Erben für den Verkauf wichtig. Wenn das nicht klappt muss man eine Erbteilungsklage einreichen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv