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Hallo Ihr Lieben, eine Frage. Ein Freund von mir war bei der Firma XY 2 Jahre angestellt. Dann wurde ihm gekündet. Nach 4 Monaten wurde er wieder eingestellt. Wieder erneut mit Probezeit von 3 Monaten. Ist das Zulässig, denn es heisst ja, es dürfen max. 3 Monate Probezeit vereinbart werden. Die hatte er auch, als er 2 Jahre dort gearbeitet hat. Als er wieder eingestellt wurde, blieb alles gleich. Er hat die gleiche Tätigkeit in der gleichen Firma, mit dem gleichen Vorgesetzten etc. Wisst Ihr ob das geht? Im Gesetz steht nichts über einen Wiedereintritt drin. LG und Danke
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Hallo Ihr Lieben, eine Frage. Ein Freund von mir war bei der Firma XY 2 Jahre angestellt. Dann wurde ihm gekündet. Nach 4 Monaten wurde er wieder eingestellt. Wieder erneut mit Probezeit von 3 Monaten. Ist das Zulässig, denn es heisst ja, es dürfen max. 3 Monate Probezeit vereinbart werden. Die hatte er auch, als er 2 Jahre dort gearbeitet hat. Als er wieder eingestellt wurde, blieb alles gleich. Er hat die gleiche Tätigkeit in der gleichen Firma, mit dem gleichen Vorgesetzten etc. Wisst Ihr ob das geht? Im Gesetz steht nichts über einen Wiedereintritt drin. LG und Danke
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:54
Fabian Schibli
Das ist normal, war bei mir beim wiedereintritt auch so..
Fr, 02/06/2017 - 12:54
Daniele Procopio
Danke, aber die Frage ist, ob es rechtens ist. Oder das Gesetz das, was normal ist erlaubt.
Fr, 02/06/2017 - 12:54
Fabian Schibli
Es ist ja in dem sinn ein neuer vertrag, daher sollte alles rechtens sein
Fr, 02/06/2017 - 12:54
Marzenka Hildbrand
Neuer Vertrag, neuer Eintritt, neue Probezeit. Ist einfach so.
Fr, 02/06/2017 - 12:54
Markus Meyer
Wenn nicht jede Kündigung und Wiedereinstellung zu nachteiligen Bedingungen für ihn führen, kann man dieses Spiel fast wöchentlich (in der Probezeit) machen. Die Hintergründe für das vorgehen würden mich aber interessieren.
Rechtlich ist vom Schiff aus gesehen alles in Ordnung
Fr, 02/06/2017 - 12:54
Michael Splmn
Waren die ersten 2 Jahre eine unbefristete Festanstellung ? oder war hier ein Personalverleiher dazwischen? Durch die "Unterbrechung" umgeht der Einsatzbetrieb natürlich evtl. (je nach Branche) den Erwerb länger laufender "Kündigungsschutzzeiten" / höhere Abfindungen etc. Eine Prüfung durch einen qualifizierten Arbeitsrechtler wäre angezeigt. Ich würde im Einzelfall untersuchen ob die Dauer der Unterbrechung lange genug war um Probezeiten und Küfristen von Null ab laufen zu lassen. Ich kenne für DLbrance eine mindest unterbrechung von mind. 6 Monaten. --->Einzelfallprüfung. / evtl. gibt der anzuwendende Tarifvertrag/GAV genauere Informationen zu dem Thema..