Hallo ihr. 😊
Mal eine Frage an die Allgemeinheit für einen Kollegen.

Wenn jemand Schulden hat, die er nicht mehr zahlen kann (es läuft schon auf Betreibung und Lohnpfändung hinaus), er auch momentan keinen Job hat (wurde ungerechtfertigt gekündigt, Rechtsstreit läuft, kann sich aber ja in die Länge ziehen), würde er ja erstmal vom Existenzminimum leben.

Er hat eine Wohnung bei der Wohnungsgenossenschaft. Dort hinterlegt man ja eine gewisse Summe X wegen der Sicherheit (Kaution). Kann diese Kaution auch gepfändet werden, bzw. würde er dann seine Wohnung verlieren? Er ist Hauptmieter, hat aber noch einen WG Partner als eingetragenen Untermieter drin wohnen. Würde er demnach auch seine Unterkunft verlieren?
Wenn das denn so rechtens wäre, würde er ja in dieser Zeit nie wieder eine Wohnung beziehen können, da ja immer die Kaution gepfändet werden würde, die er ja überall zahlen müsste??

Vielen lieben Dank für eure Infos.

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Kommentare

Robert Schweng

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Méli Margrith Ella Das Depot wird nicht gepfändet. Wen er eine Lohnpfändung hat wird alles einberechnet auch den Teil der sein Nitbewohner zahlt. Das heisst es wird ihm bur 1/2 von der Miete zugesprochen

Alina Herzog Die Kaution wird nicht gepfändet. Selbst wenn er Lohnpfändung hat, er ist ja nicht im Besitz des Geldes. Er muss vom Exi einfach seine Miete bezahlen das er keine Mietschulden macht.

Fünfunddreißich Minus Sind es aber nicht bei der Wohnungsgenossenschaft solche Spareinlagen? Er hat 5000,- eingezahlt bei Einzug und die Miete ist komplett 1400,- warm.

Phil Becker auf die kaution hat niemand zugriff bis die wohnung gekündigt ist, das geld ist sozusagen eingefroren bis die wohnung gekündigt wird. mit der abgabe der wohnung entscheidet sich ob er das geld zurück bekommt, ev einen teil, oder nichts zurück kriegt. ob wohnungsgenossenschaft oder nicht spielt meiner meinung nach keine rolle.
und am ende ist es immernoch eine kaution, keine ahnung wie du auf spareinlagen kommst??

Phil Becker und es gibt immer noch die möglichkeit über swiscaution oder ähnliches eine wohnung zu bekommen, wen der vermieter dies akzeptiert. eine art "versicherung", jedoch nur im notfall zu empfehlen.

Maurice Sobernheim Die betroffene Person kann mir gerne ein PN machen. Gucke die konkrete Situation gerne an. Bin Betreibungsbeamter a. D. mit Wahlfähigkeitszeugnis Obergericht Kanton Zürich. Kann mir auch das Szenario vorstellen, dass Arbeitslosengeld durch unpfändbare Sozialhilfe bevorschusst werden muss. Dies wird in diesem Szenario dann direkt zum definitiven Verlustschein führen.

Maurice Sobernheim Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften werden nicht eingepfändet.

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