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Hallo,
Ich wurde entlassen und meine Monatskündigung ist im Februar. Ich habe zu 70% gearbeitet.
Ich habe vielleicht einen Job finden, aber darf ich mit diesem neuen Job zum Beispiel während meines Kündigungsmonats 30% machen? Insgesamt wäre es also 100% mit den 2 Jobs.
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Hallo,
Ich wurde entlassen und meine Monatskündigung ist im Februar. Ich habe zu 70% gearbeitet.
Ich habe vielleicht einen Job finden, aber darf ich mit diesem neuen Job zum Beispiel während meines Kündigungsmonats 30% machen? Insgesamt wäre es also 100% mit den 2 Jobs.
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Kommentare
Di, 29/01/2019 - 14:24
Robert Schweng
Andreas Thanner Ja. Die Prozente sind nicht ausschlaggebend, sondern die effektive wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Sie dürfen bei allen Arbeitgebern pro Woche NICHT mehr als 45 oder 50 Stunden arbeiten. Es kommt auf die Branche an.
Caroline Battermann Andreas Thanner ok danke also momentan bin ich 30 stunden. und die branche ist.maximum 43h. also ich kann mit die andere arbeite noch 13h arbeiten?
Andreas Thanner Caroline Battermann warum ist die Branche 43 Stunden? Das Gesetz sieht nur 45 oder 50 Stunden vor.
Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, dann dürfen Sie zusätzlich noch 15 Stunden arbeiten.
Aber Achtung: wenn Sie bei Ihrem aktuelle AG mal 32 Stunden arbeiten, dann dürfen Sie auch nur noch 13 Stunden für den anderen arbeiten.