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Hallo
Ich möchte mit einer Kollegin ein Secondhandladen eröffnen sie erwachsene ich kinderkleider beides in eim ladenlokal.
Worauf sollte ich achten zb jeder ein eigener mitevertrag ect???Bin Froh um jeden Tip??
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Hallo
Ich möchte mit einer Kollegin ein Secondhandladen eröffnen sie erwachsene ich kinderkleider beides in eim ladenlokal.
Worauf sollte ich achten zb jeder ein eigener mitevertrag ect???Bin Froh um jeden Tip??
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Roman Richle
Vielleicht würded ihr das Geschäft besser zusammenlegen, dann müssen nicht immer beide anwesend sein.... Auf jeden Fall sauberen Businessplan erstellen (nicht zu optimistisch !!!) und den Plan von erfahrenen Leuten begutachten lassen !!!!
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Maria Bulant
@roman habe ich auch gedacht gleichen geschäftsladen ect.. doch was ist was ich natürlich nicht hoffe wenn sie für mehrere tausend franken sachen einkauft für sich im laden und auf einmal läufts bei ihr nicht mehr gut und sie muss ihren teil aufgeben aber hat noch offene rechnungen und im schlimmsten fall sie sich davon macht hafte ich doch für alles von ihr oder?
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Roman Richle
Genau das ist das Problem... das hast Du aber auch, wenn ihr zwei Mietverträge habt, resp. der Vermieter wird sich kaum auf zwei Verträge einlassen, denn wenn eine geht, hat er nur noch die halbe Miete...
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Roman Richle
Mit einem Kolleg/in ein Geschäft eröffnen ist IMMER ein grosses Risiko, das braucht SEHR viel Vertrauen, sowieso viel Knowhow und SEEEHR gute Planung, finanzielle Reserven etc etc
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Walter Büchi
es können beide eine einzelfirma gründen, so bleiben beide unabhängig. oder sie gründen zusammen eine kollektivgesellschaft, dann haften beide.
https://www.startups.ch/de/blog/richtige-rechtsform-partnerschaft-zu-zwe...
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Lejla Smolarová
bedenke dass auch die innigsten Freundschaften zerbrechen können und sichere dich und deine Einlage und verantwortung ab. ansonsten ganz wichtig sich ein obligationenrechtsbuch zulegen.. da steht schon fast alles drin was du wissen musst
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Annelise Schnyder
Nur eine mietet den laden, die andere macht mit der hauptmieterin einen untermietervertrag (einverständnis vermieter vorausgesetzt). Jede gründet eine einzelfirma. Wichtig: getrennte kassen. Wenn nur eine im laden anwesend ist und verkauft, notieren, wenn artikel der anderen verkauft werden.