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Hallo
Ich habe vor 2 1/2 jahren ein fahrzeug gekauft. Nach 6 monaten hat das hinterachs diff. den geist aufgegeben. In garage gefahren, ist anstandslos ersetzt worden. Aus kulanz vom hersteller wurde ein neues eingebaut.
Freude herrscht! 11monate später das selbe wieder. Inzwischen hat die garage den besitzer gewechselt aber immer noch unter dem geläufigen namen. In den unterlagen hat er herausgefunden das der erste defekt nicht mit einem neuteil ersetzt, sondern nur revidiert wurde. Da ich aber ein fahrbahres auto brauche wurde es auseinander gebaut. Es sei innen verbrannt ev. schlechtes öl. Sie wissen nicht wieso.Sie würden es nach luzern schicken zur revision.
Das würde aber ca. 2400.- kosten. Oha! Ok, ich trottel zahle natürlich 1000.- an, unter protest. Ich sei nicht einverstanden damit, ich hätte ja noch ca. 2 monate garantie oder gewährleistung.
Bei fahrzeug abholung habe ich erwähnt das wenn er eine firma übernehme mitsamt namen müsse er auch gewährleistung des vorgängers übernehmen. Ich habe jetzt einen zahlungsbefehl im haus. Sehe ich die sache richtig. Soll ich zahlen oder nicht.
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Hallo
Ich habe vor 2 1/2 jahren ein fahrzeug gekauft. Nach 6 monaten hat das hinterachs diff. den geist aufgegeben. In garage gefahren, ist anstandslos ersetzt worden. Aus kulanz vom hersteller wurde ein neues eingebaut.
Freude herrscht! 11monate später das selbe wieder. Inzwischen hat die garage den besitzer gewechselt aber immer noch unter dem geläufigen namen. In den unterlagen hat er herausgefunden das der erste defekt nicht mit einem neuteil ersetzt, sondern nur revidiert wurde. Da ich aber ein fahrbahres auto brauche wurde es auseinander gebaut. Es sei innen verbrannt ev. schlechtes öl. Sie wissen nicht wieso.Sie würden es nach luzern schicken zur revision.
Das würde aber ca. 2400.- kosten. Oha! Ok, ich trottel zahle natürlich 1000.- an, unter protest. Ich sei nicht einverstanden damit, ich hätte ja noch ca. 2 monate garantie oder gewährleistung.
Bei fahrzeug abholung habe ich erwähnt das wenn er eine firma übernehme mitsamt namen müsse er auch gewährleistung des vorgängers übernehmen. Ich habe jetzt einen zahlungsbefehl im haus. Sehe ich die sache richtig. Soll ich zahlen oder nicht.
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Kommentare
Do, 28/06/2018 - 19:13
Robert Schweng
Martin Brandl Wenn es noch in der Garantie Zeit ist und auch unter die Garantie Bedingungen fällt, nicht bezahlen.
Kurt Egli Die Garanie beginnt meines Wissens erneut für dieses Teil.
Wenn es ersetzt wurde hat man den Schaden auch anerkannt.
Birgit Rechsteiner Garantiebstimmungen macht der Hersteller und nicht die Garage. Garantiebestimmungen sind nicht ganz einfach...
Weshalb wurde das nicht über Garantie abgewickelt? Handelt es sich um einen Neuwagen? Wann qar ersteonlösung (muss nicht unbedingt deine sein) oder war es gar ein parallrlimport?
Birgit Rechsteiner Apropos Diff... Welches Auto fährst du? Driftest du gerne? 😂