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Hallo, ich habe mich bei meiner Verwaltung für eine Wohnung beworben. Sie ist gleich nebenan. Der Grund war , sie hat eine Zimmer mehr(wenn ich eingezogen bin, hatten wir nur ein Kind, inzwischen haben wir zwei und wir brauchen unbedingt noch ein Schlafzimmer). Die Verwaltung hat mir leider abgesagt. Als Grund haben die behauptet, die Eigentümer wünschen kein Interner Wohnungwechsel.
Gerade habe ich aber erfahren dass die Wohnung eine andere Nachbarin bekommen hat. Heisst, die haben doch interner Wohnungwechsel erlaubt. Dürfen die das? Was kann ich jetzt noch machen? Sie verwalten mehrere Wohnhäuser im Umgebung. Habe ich Anspruch auf eine andere Wohnung, falls sie frei wird? Danke im voraus.
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Hallo, ich habe mich bei meiner Verwaltung für eine Wohnung beworben. Sie ist gleich nebenan. Der Grund war , sie hat eine Zimmer mehr(wenn ich eingezogen bin, hatten wir nur ein Kind, inzwischen haben wir zwei und wir brauchen unbedingt noch ein Schlafzimmer). Die Verwaltung hat mir leider abgesagt. Als Grund haben die behauptet, die Eigentümer wünschen kein Interner Wohnungwechsel.
Gerade habe ich aber erfahren dass die Wohnung eine andere Nachbarin bekommen hat. Heisst, die haben doch interner Wohnungwechsel erlaubt. Dürfen die das? Was kann ich jetzt noch machen? Sie verwalten mehrere Wohnhäuser im Umgebung. Habe ich Anspruch auf eine andere Wohnung, falls sie frei wird? Danke im voraus.
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Kommentare
Sa, 14/04/2018 - 14:08
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Nein. Es gibt keinen Anspruch auf eine Wohnung.
Interner Wohnungswechsel kostet den Besitzer nur und bringt ihm nix. Zusätzlich kennen wir die finanziellen Möglichkeiten von dir und der anderen Partei nicht... Somit ist der Grund allenfalks auch nur ein nettes nein damit man den echten Grund nicht sagen muss.
Andreas Thanner Es besteht nie ein Anrecht auf eine Wohnung. Die Verwaltung/Eigentümer entscheiden in eigenem Ermessen wer eine Wohnung bekommt. So ist es auch rechtens, wenn der ganze Wohnblock eine Rochade macht und nur Sie dürfen nicht
Sie haben somit weder Anrecht auf Ersatz, einer anderen Wohnung oder sonst irgend eine Art von Entschädigung. Nicht einmal auf den wahren Absagegrund.
Miriam Salman ach, man hat einfach eine diplomatische antwort gegeben, wobei man es eigentlich nichtmal begründen musste. Wenn es 30 Bewerber für eine Wohnung gibt, dass heisst nicht, das 29 aus "diskrimierenden" Gründen abgewiesen waren. Wir wissen ja über die Beziehung von FS zur Verwaltung nichts, daher schwer zu urteilen. Wenn die andere Nachbarin symphatischer war oder andere Abmachungen getroffen worden ist, oder mit Vermieter befreundet, so ist es halt so. Ein Einspruch drauf hast du nicht. (und ja, interne wechsel ist für Verwaltungen mühsam, da es dopplete arbeit bedeutet)