Hallo
Ich habe mal eine generelle Frage und ich denke das könnte den einen oder anderen interessieren. Normalerweise ist es ja so wenn man eine Betreibung erhält, dass nach Bezahlung an den Gläubiger die Betreibung gelöscht wird. Meine Frage nun, darf der Gläubiger für eine Löschung der Betreibung aus dem Auszug eine Gebühr von 100.- Fr. verlangen?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Daniel M. Vischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Die Löschung einer Betreibung machen die meisten gratis. Leider gibt es Firmen, die verlangen Geld dafür, ist leider nicht verboten.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Daniel M. Vischer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Kannst aber nichts dagegen machen. Zahlen und wird gelöscht oder wird die nächsten fünf Jahren in deinem Betreibungsauszug unter bezahlt drin bleiben.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Bina Brockmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

na mich betrifft es ja nicht aber trotzdem reine Abzocke

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Sibylle Steiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

D'Armiento Michelle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Eine löschung der betreibung kostet den gläubiger je nach betreubungs betrag zmd 30.00fr

Wir haben das nie dem.kinden weiterverechnet.. Jedoch sind wir als firma nicht verpflichtet diese zu löschen.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das die betreibung nach Bezahlung gelöscht wird, ist reiner goodwill des gläubigers und weder Pflicht noch muss er es gratis machen. Bei uns zb machen dies nur die Anwälte und bei einem stundenandansatz von 380 bis 450.- kann der Aufwand schnell 100.- ausmachen.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Archiv