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Hallo...
Ich habe heute eine Zahlungserinnerung von der KK bekommen. Datiert 15.8. ! Einzuzahlen in 14 Tagen! Ab welchem Datum läuft jetzt die Frist? Und wie kann es sein das der Brief 10 Tage unterwegs war? In 10 Tagen kann man die Post um die halbe Welt schicken🤦🏻♂️
Mit freundlichen Grüssen
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Hallo...
Ich habe heute eine Zahlungserinnerung von der KK bekommen. Datiert 15.8. ! Einzuzahlen in 14 Tagen! Ab welchem Datum läuft jetzt die Frist? Und wie kann es sein das der Brief 10 Tage unterwegs war? In 10 Tagen kann man die Post um die halbe Welt schicken🤦🏻♂️
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Kommentare
Di, 27/08/2019 - 08:08
Robert Schweng
Marcel Marty Einzuzahlen in 14 Tagen heisst bis 29.8.
Mirjam Locher-Heuberger Da es sich um eine Zahlungserinnerung handelt, tun Sie gut daran, es nicht darauf ankommen zu lassen, da die ordentliche Zahlungsfrist ja bereits abgelaufen ist.
Daher würde ich an Ihrer Stelle noch heute Abend bezahlen.
Sonst könnte es dann sein, dass Ihr nächster Thread hier drin beginnt mit "ich habe von einem Inkassobüro eine Rechnung erhalten....".
Birgit Rechsteiner Ist dies nun ernsthaft eine Frage Wert?
DU hast eine fällige Rechnung nicht bezahlt - die KK muss für einoges Geld dir eine Erinnerung schicken (was ja nicht dir verrechnet wird, sondern allen die da versicheet sind) und du weisst nicht besseres zu tun als dir über Fristen Gedanken zu machen und ob du da noch was irgendwie raus holen kannst?
Nur zur Info, die nächste Rate ist auch grad fällig...
Andreas Thanner Nun, aus rechtlicher Sicht haben Sie kein Anspruch auf eine Mahnung. Das heisst, alleine die Rechnung der Krankenkasse und das Zahlungsziel auf der Rechnung ist für Sie bindend. Bereits 1 Tag nach dem Zahlungsziel kann die Kasse gegen Sie eine Betreibung einleiten. Sie ist nicht verpflichtet Sie daran zu erinnern, dass Sie Ihre Rechnung nicht bezahlt haben.
Somit ist es völlig egal ob, wann, wie und mit welcher Frist Sie eine Zahlungserinnerung erhalten.