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Hallo
Ich habe eine kurze Frage.
Mein Chef hat mich gefeuert und so ist meine Monatsfrist im Februar.
Aber sie hat mich von meinen Pflichten befreit, um so schnell wie möglich einen Job zu finden.
Ich habe vielleicht 30% für Februar gefunden. Also mit meinen derzeitigen 70%. Ich werde bis Februar 100% haben.
Muss ich meinem Chef, bei dem ich meine monatliche Kündigung habe? mitteilen, dass ich eine Ergänzung für Februar gefunden habe?
weil sie sehr darauf besteht, mich zu bitten, ihr zu sagen, ob ich eine Ergänzung oder einen neuen Job bei mehr als 70% finde.
Damit sie nicht die Kündigung des Monats bezahlen muss.
Und ich fürchte, wenn ich ihr sage, dass ich einen 30%igen Zuschlag gefunden habe, zahlt sie mir im Februar nichts. und vor allem versprach sie mir eine Abfindung von 500, ich habe ein Zertifikat und die Friedenskarte, die es beweist, aber als Ergebnis zahlt sie mir überhaupt nichts und ich bin in Schwierigkeiten mit den 30%.
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Hallo
Ich habe eine kurze Frage.
Mein Chef hat mich gefeuert und so ist meine Monatsfrist im Februar.
Aber sie hat mich von meinen Pflichten befreit, um so schnell wie möglich einen Job zu finden.
Ich habe vielleicht 30% für Februar gefunden. Also mit meinen derzeitigen 70%. Ich werde bis Februar 100% haben.
Muss ich meinem Chef, bei dem ich meine monatliche Kündigung habe? mitteilen, dass ich eine Ergänzung für Februar gefunden habe?
weil sie sehr darauf besteht, mich zu bitten, ihr zu sagen, ob ich eine Ergänzung oder einen neuen Job bei mehr als 70% finde.
Damit sie nicht die Kündigung des Monats bezahlen muss.
Und ich fürchte, wenn ich ihr sage, dass ich einen 30%igen Zuschlag gefunden habe, zahlt sie mir im Februar nichts. und vor allem versprach sie mir eine Abfindung von 500, ich habe ein Zertifikat und die Friedenskarte, die es beweist, aber als Ergebnis zahlt sie mir überhaupt nichts und ich bin in Schwierigkeiten mit den 30%.
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Kommentare
Mi, 30/01/2019 - 15:39
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Ich denke du redest von einer Freistellung. Dann ja, du musst dir sagrn, dass du Geld verdienst, und du wirst diesen anteil von ihr weniger erhalten...
Marianne Nef Schwendener Birgit Rechsteiner steht das wo im Gesetz?
Walter Büchi Marianne Nef Schwendener das steht in or 321a abs. 1
Kurt Egli Jobantritt während Kündigungsfrist: Grundsätzlich dürfen Angestellte, die vorbehaltlos freigestellt wurden, noch während der laufenden Kündigungsfrist einen anderen Job annehmen, sofern die neue Tätigkeit den alten Arbeitgeber nicht konkurrenziert. Ein Anspruch auf doppelte Lohnzahlung besteht jedoch nicht.
Quelle:Beobachter.
Andreas Thanner Caroline Battermann die Versicherung hat Recht: Sie dürfen eigentlich in der Freistellung nirgendwo sonst arbeiten. Da Ihre Chefin aber nichts dagegen hat, dürfen Sie das, allerdings hat Ihre Chefin aus das Recht den Lohn entsprechend zu kürzen.
Freistellen heisst NICHT frei sein!